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30.01.2014 | 19:32 | Abgekartetes Spiel 

Betrug mit CO2-Zertifikaten soll hart bestraft werden

Hamburg - Im Hamburger Prozess um einen millionenschweren Betrug beim Handel mit Verschmutzungsrechten für den Klimaschutz hat die Staatsanwaltschaft für den Hauptangeklagten siebeneinhalb Jahre Gefängnis gefordert.

Betrug mit Emissionsrechten
(c) proplanta
Der 41-Jährige habe ein «aufwendiges Täuschungssystem» aufgebaut, sagte die Vertreterin der Anklage am Donnerstag vor dem Landgericht.

«Wir haben es mit einer Umsatzsteuer-Betrugskette zu tun.» Für einen Mitangeklagten - einen Energiehändler - forderte sie fünfeinhalb Jahre Haft. «Er war der Saubermann, der über eine Qualifikation verfügte und die CO2-Zertifikate an gutgläubige Banken verkaufte.»

Die Angeklagten sollen den Staat um rund 32 Millionen Euro Steuern betrogen haben. Den tatsächlichen wirtschaftlichen Schaden bezifferte die Staatsanwaltschaft auf etwa zehn Millionen Euro. Beim Online-Handel mit CO2-Zertifikaten sollen die Männer über Firmen, die laut Anklage nur zum Zweck der Steuerhinterziehung gegründet wurden, mehr als fünf Millionen Tonnen Verschmutzungsrechte in einer Kette «durchgehandelt» haben - und zwar jeweils innerhalb weniger Minuten.

Für die Einzelgeschäfte sollen sie zu Unrecht Vorsteuer von den Finanzämtern kassiert haben. Der 41-Jährige sitzt in Untersuchungshaft.

Die Plädoyers der Verteidigung werden an den nächsten beiden Verhandlungstagen erwartet. Der Prozess gegen die insgesamt vier Angeklagten - auch zwei Steuerberater müssen sich wegen Beihilfe vor Gericht verantworten - läuft bereits seit mehr als einem halben Jahr. Für die Steuerberater forderte die Anklage Bewährungsstrafen.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft baute der Hauptangeklagte die Betrugskette Mitte 2009 auf - indem Scheinfirmen («richtiggehende Briefkastenfirmen») gegründet und ein Strohmann als Geschäftsführer eingesetzt wurde.

Der Zahlungsverkehr sei ausschließlich über ausländische Konten abgewickelt worden, sagte die Anklagevertreterin in ihrem gut viereinhalb Stunden dauernden Plädoyer. Die Firmen seien komplett voneinander abhängig gewesen, außerhalb der Betrugskette hätten sie kaum Geschäfte mit anderen gemacht: «Der Zweck war allein die Hinterziehung von Umsatzsteuer.»

Der Hauptangeklagte hatte laut Staatsanwaltschaft erst vor kurzem pauschal gestanden, die Vorwürfe der Anklage seien richtig. Der Mitangeklagte hatte die Anklagepunkte dagegen am Anfang des Prozesses bestritten und von einer «absolut normalen Geschäftspraxis» gesprochen. Gegen Ende des Verfahrens legte er der Anklage zufolge dann ein Teilgeständnis ab.

Nach betrügerischen «Karussellgeschäften» mit hohen Verlusten für den Fiskus waren Union und FDP im Jahr 2010 gegen Steuerbetrug beim CO2-Handel vorgegangen. Damals war Umsatzsteuerbetrug mit Zertifikaten in vielen europäischen Ländern aufgedeckt worden: Verkäufer führten die Mehrwertsteuer nicht ab, Käufer machten jedoch beim Finanzamt die Vorsteuer geltend.

Seit der neuen Regelung sind die Käufer der Emissionsrechte für die Abführung der Steuer zuständig. (dpa/lno)
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