Zimt kommt gemahlen als typisch braunes Pulver oder ganz als Zimtstange oder Stangenzimt (zusammengerolltes, röhrenförmiges Rindenstück) in den Handel. Aber nur wenige wissen, dass dieses Gewürz auch gesundheitliche Gefahren mit sich bringen kann. Es enthält nämlich Cumarin, das bei empfindlichen Personen Leberschäden verursachen kann.
Im Wesentlichen ist zu unterscheiden zwischen dem milden Ceylon-Zimt, der in Sri Lanka heimisch ist und den etwas herberen Cassia-Arten aus China, die höhere Mengen an Cumarin enthalten.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat jetzt neuere Untersuchungsergebnisse zur Bioverfügbarkeit* von Cumarin beim Menschen veröffentlicht. In der Pflanzenmatrix (Bindegewebe zwischen den Zellen) von Zimt eingebundenes Cumarin wird laut der Studie ähnlich gut vom Körper aufgenommen wie isoliertes Cumarin.
Das Argument, Cumarin aus Zimt sei nur in geringen Mengen bioverfügbar, da es schlechter aus der Pflanzenmatrix aufgenommen wird, stimmt also nicht, so BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Wer oft große Mengen Zimt als Gewürz verwendet, sollte daher cumarinarmen Ceylon-Zimt verwenden. Der Wert für die tolerierbare tägliche Aufnahmedosis gilt daher auch für Cumarin in Zimt.
Seit 2011 gelten neue europäische Höchstgehalte für Cumarin in bestimmten verzehrfertigen Lebensmitteln. Die tolerierbare Dosis (TDI-Wert) beträgt 0,1 mg Cumarin pro kg Körpergewicht, die ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ein Leben lang täglich aufgenommen werden kann. Bedenken sollte man auch, dass das Cumarin bei Verbrauchern über andere Eintrittspfade, wie zum Beispiel die Verwendung cumarinhaltiger Körperpflegemittel oder therapeutisch verwendeten Salben, im Organismus erhöht werden kann.
Bei einem Erwachsenen mit einem Körpergewicht von 60 kg ist der TDI-Wert** bei 2 g Cassia-Zimt täglich mit durchschnittlichen Cumaringehalten ausgeschöpft. Bei einem Kleinkind mit einem Körpergewicht von 15 kg ist dies bei einer täglichen Aufnahme von 0,5 g Cassia-Zimt mit durchschnittlichen Cumaringehalten der Fall (ca. 6 kleine Zimtsterne oder 100 g Lebkuchen).
Fazit
Auch wenn bei vielen Menschen Zimt als Genussmittel sehr beliebt ist, rät das BfR zum maßvollen Verzehr von Cassia-Zimt mit hohen Cumaringehalten und den Verbrauchern, die oft große Mengen Zimt als Gewürz verwenden, cumarinarmen Ceylon-Zimt zu verwenden. Denken sollte man auch bei der Verwendung von cumarinhaltigen Körperpflegemittel und Salben, dass eine Cumarinaufnahme in den Organismus möglich ist. Und wieder einmal gilt der Parcelsussatz „Alle Dinge sind Gift, und nichts ist ohne Gift; allein die Dosis macht's, dass ein Ding kein Gift sei. (siehe auch Proplanta: "Rotwein-Mythos - Was ist dran?") (Hr)
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Dr. med. H. Rüdinger,
Facharzt für Allgemeinmedizin-Sportmedizin
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* Menge einer Substanz, die nach dem Verzehr im Körper zur Verfügung steht
** Tolerierbare Menge eines Wirkstoffs, die für einen Menschen bei lebenslanger täglicher Aufnahme als gesundheitlich unbedenklich gilt