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08.07.2011 | 09:09 | Milchmarkt 

Österreichische Milchquote wurde 2010/11 um rund 21.200 t überliefert

Wien - Die Agrarmarkt Austria hat heute die endgültigen Ergebnisse für die Quotenausnützung im Milchjahr 2010/11 bekannt gegeben.

Milchquote
Demnach haben die österreichischen Landwirte die nationale Anlieferungsquote insgesamt um 21.210 t überschritten. Daraus resultiert eine Zusatzabgabe von rund EUR 6 Mio., die an die EU abzuführen ist. Für kleinere Überlieferungen ist dabei eine sogenannte Basisabgabe zu zahlen, für größere wird eine Abgabe mit Zuschlag eingehoben. Im Milchjahr 2009/10 wurde in Österreich die Quote erstmals seit Langem unterschritten, im Jahr davor kam es zu einer Überlieferung um rund 33.000 t.

Insgesamt stand laut AMA im (Ende März abgelaufenen) Milchjahr 2010/11 eine nationale Quote für Lieferungen (A-Quote) in der Höhe von 2,815.777 t zur Verfügung. Tatsächlich wurden von den Milchbauern nur 2,807.559 t an die Molkereien und Käsereien geliefert. Aufgrund des (gegenüber dem Referenzwert) höheren Fettgehalts der Rohmilch ergab sich zu dieser Menge aber ein Zuschlag von 29.427 t, woraus letztlich eine fettkorrigierte Anlieferung von 2,836.986 t resultierte. Daraus ergibt sich eine saldierte Überlieferung von 21.210 t. Inklusive einer sogenannten Sicherheitsmarge errechnet sich daraus eine Zusatzabgabe von EUR 6,05 Mio. Diese Abgabe ziehen die Molkereien den überliefernden Landwirten vom Milchgeld ab, der Gesamtbetrag ist von der AMA an den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft abzuführen.


Stärkere Überlieferungen werden strenger geahndet

Wie berichtet, wurde mit dem Quotenjahr 2006/07 die Berechnung der Zusatzabgabe geändert. Um zu verhindern, dass Milchbauern ihre Kontingente stark überschreiten (in der Hoffnung darauf, dass andere Betriebe ihre Quoten nicht ausnützen und dadurch die Abgabenbelastung sinkt), werden nunmehr stärkere Überlieferungen auch strenger geahndet, indem für sie ein höherer Abgabensatz zur Anwendung kommt.

Ausgangsbasis für dieses relativ komplizierte System ist der sogenannte "Zuweisungsprozentsatz". Er sagt aus, welcher Anteil der Überlieferung eines Betriebes (berechnet von der einzelbetrieblichen Anlieferungs-Referenzmenge) durch die Unterlieferungen anderer Bauern ausgeglichen werden kann. Dieser Prozentsatz wird von der AMA auf vier Dezimalstellen berechnet und beträgt für das abgelaufene Quotenjahr 35,7595 %.

Konkret bedeutet dies, dass für Überschreitungen in einem Ausmaß bis zu 35,7595 % der Quote des betroffenen Milcherzeugers die niedrigere Basisabgabe (2,789 Cent je kg) zur Anwendung gelangt. Für alle diese Schwelle übersteigenden Mengen wird jedoch die erhöhte Überschussgabe (6,973 Cent) verrechnet.

Verfügt also zum Beispiel ein bäuerlicher Betrieb über eine Quote von 100.000 kg und seine fettkorrigierte Anlieferung beträgt 140.000 kg, so ergibt sich daraus eine Überlieferung um 40.000 kg. Für 35,7595 % seiner Quote - das sind 35.760 kg - zahlt er die Basisabgabe von 2,789 Cent, also insgesamt EUR 997,35. Für die restlichen 4.240 kg seiner Überlieferung muss er eine Überschussabgabe mit Zuschlag von 6,973 Cent je kg entrichten, was einen Betrag von EUR 295,66 ergibt. In Summe beträgt seine Zusatzabgabe EUR 1.293,01.


17.457 Über- und 20.275 Unterlieferer

Laut AMA-Berechnungen haben im abgelaufenen Quotenjahr 2010/11 insgesamt 38.128 heimische Betriebe ihre Milch an die Molkereien geliefert. Davon waren 17.457 Überlieferer und 20.275 Unterlieferer, sowie 290 Betriebe, die ihre A-Quote exakt eingehalten haben. Die Überschreitungen betrugen insgesamt 184.388 t, die Unterschreitungen 154.993 t.

Auf jene 16.040 Überlieferer, die ihre Kontingente nur geringfügig überschritten haben, entfallen mit der Basisabgabe insgesamt EUR 3,59 Mio. an Zahlungspflicht. 1.417 Milchlieferanten haben ihre Quote kräftiger (mehr als 35,7595%) überzogen; sie müssen auch eine Überschussabgabe mit Zuschlag leisten und für einen Betrag von EUR 2,46 Mio. aufkommen. Zusammen ergibt dies die nationale Zusatzabgabe von EUR 6,05 Mio. Die einzelbetrieblichen Quotenabrechnungen sind von den Milchverarbeitern bis Ende Juli an die AMA zu übermitteln, die nationalen Quotenbilanzen sind dann im Herbst nach Brüssel zu melden. (OTS/aiz.info)
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