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18.06.2010 | 20:31 | Energiepolitik 

Schonfrist für Ökostrom-Erzeuger

Berlin - Die Erzeuger von Ökostrom aus Pflanzenöl erhalten eine sechsmonatige Schonfrist.

Schonfrist für Ökostrom-Erzeuger
Der Bundestag beschloss am Donnerstag, dass die verschärften Bedingungen für eine staatliche Förderung erst ab dem kommenden Jahr gelten.

Ursprünglich sollten bereits ab dem 1. Juli 2010 nur noch dann Fördergelder fließen, wenn das zur Stromerzeugung verwendete Pflanzenöl aus besonders umweltschonender Produktion stammt. Dieser Termin wurde jetzt aber mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP um ein halbes Jahr auf Anfang 2011 verschoben. Zur Begründung hieß es, derzeit gebe es Engpässe bei der Lieferung von «nachhaltig» hergestellter Flüssig-Biomasse.

Die jetzt verschobene Neuregelung soll verhindern, dass bei der Herstellung von Ökostrom letztlich Regenwald vernichtet wird. Die Ölpflanzen dürfen deshalb nicht in Regenwäldern und Feuchtgebieten angebaut werden, wenn es eine Förderung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geben soll. Zudem müssen bei der Stromerzeugung mit Raps-, Palm- und Sojaöl mindestens 35 Prozent weniger Treibhausgase frei werden als bei Kohle oder Erdgas. Bis 2018 soll diese Quote sogar auf 60 Prozent steigen. (dpa)
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