„Der Erhalt der biologischen Vielfalt gehört zu den Aufgaben, denen wir uns in besonderem Maße verpflichtet fühlen. Der Verlust an
Biodiversität schreitet weltweit rasant voran und ist deshalb besonders dramatisch, weil der Verlust unumkehrbar ist. Eine besondere Bedeutung kommt daher dem Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt zu. Um diese zu schützen, werden wir das saarländische Naturschutzgesetz novellieren. Dabei wird die Länderregelungskompetenz, die das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zuweist, umfassend ausgeschöpft. Das regionale Biodiversitätskonzept wird damit auch hinsichtlich der nationalen Ziele für den
Artenschutz fortgeschrieben. Auf der Grundlage der landesweiten weiterentwickelten Biodiversitätsstrategie werden wir ein Biotopverbundsystem aufbauen. Dieses soll auch zur Verbesserung des Zusammenhangs des europäischen Netzes „Natura 2000" beitragen. Die vorhandenen Großschutzgebiete sowie der „Urwald vor den Toren der Stadt“ stellen mit den Naturschutzgebieten und „Natura 2000“ - Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete) daher wesentliche Bausteine dieses Biotopverbundsystems dar“, so Peter.
Das novellierte Bundesnaturschutzgesetz, das heute in Kraft tritt, stelle aber keine optimale Basis dar, um die in der nationalen Biodiversitäts-Strategie der Bundesregierung formulierten Ziele zu erreichen. „Eine Verzahnung des Naturschutzes mit der nationalen Biodiversitäts-Strategie und dem Klimaschutz-Programm der Bundesregierung ist beim novellierten Bundesnaturschutzgesetz unterblieben. Damit bleibt es weit hinter seinen Möglichkeiten zurück“, urteilt Peter. (PD)