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02.12.2009 | 16:07 | Biogasanlagen 

Landschaftspflegebonus als Chance - Landschaftspfleger sehen positive Effekte für den Naturschutz

Ansbach - Heu von Streuwiesen oder Hackschnitzel aus der Heckenpflege sind unbestritten „Landschaftspflegematerial“.

Biogasanlage
(c) proplanta
Doch was gehört noch dazu? Da für Strom, der aus diesem Landschaftspflegematerial in Biogasanlagen gewonnen wird, ein „Landschaftspflegebonus“ bezahlt wird, herrschte Unsicherheit bei den Anlagenbetreibern. Hier schaffte nun die Clearingstelle|EEG Klarheit mit einer sehr umfassenden Definition.  Josef Göppel MdB, der Vorsitzende des Deutschen Verbands für Landschaftspflege (DVL), begrüßt diese Öffnung hin zu einer breiten Auslegung. „So vergrößert sich das Potenzial regionaler Landschaftspflege-Biomasse deutlich und damit auch die Chance, spezialisierte Anlagen für dieses Material zu etablieren“, so Göppel.

Nun hätten die Landschaftspflegeverbände in Deutschland zum ersten Mal die Möglichkeit, eine wirtschaftlich interessante Verwertung von Landschaftspflegematerial flächendeckend anzuschieben.

Tatsächlich werden in nur wenigen der derzeit über 4.300 Biogasanlagen in Deutschland solche „Reststoffe“ energetisch genutzt. Bisher wurde Schnittgut aus der Landschaftspflege meist kompostiert. Der Landschaftspflegebonus kann zusätzliche Biomasse von Flächen, die nicht für den Anbau von Nahrungsmittel benötigt werden, in die Biogasanlagen bringen. Die Gärreste können dann anschließend weiter verwertet werden, so Christof Thoss vom DVL.

Um dieses Konzept bundesweit umsetzen zu können, sind vor allem Kommunen gefragt. Dabei können die Städte und Gemeinden von Landschaftspflegeverbänden aktiv unterstützt werden. Organisatorisch unkompliziert ist der Verkauf von Landschaftspflegematerial an einen Anlagenbetreiber, dessen Anlage auf dieses Material spezialisiert ist.  Bisher mussten Landschaftspfleger Gebühren bezahlen, wenn sie ihr Material ablieferten. Durch den Bonus hat sich die Situation entscheidend verändert. Da der Anlagenbetreiber den Bonus nur erhält, wenn er zu mehr als der Hälfte Landschaftspflegematerial einsetzt, hat er ein klares wirtschaftliches Interesse an dem Material. Gleichzeitig versetzt ihn der Bonus in die Lage, Landschaftspflegematerial bezahlen zu können. Denkbar wären auch Kooperationen von Landschaftspflegeverbänden, Landwirten und Kommunen bei Planung und Betrieb von dezentralen Verwertungsanlagen.

Weitere Hintergrundinformationen und Steckbriefe zu bestehenden Anlagen, Forschungs- und Pilotprojekten finden Sie auf der Internetseite des DVL http://landschaftspflegeenergie.lpv.de oder bei der vom DVL geplanten Fachtagung vom 09.-10. 02.2010 zu Bioenergie aus der Landschaftspflege, in Berlin. (DVL)
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