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09.03.2011 | 04:22 | Artenschutzgerechte Bewirtschaftung 

BfN veröffentlicht Empfehlungen für eine artenschutzgerechte Bewirtschaftung

Bonn - Viele Tier- und Pflanzenarten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) kommen in land-, forst- und fischereiwirtschaftlich genutzten Gebieten vor.

Artenschutz
Um diese Arten angemessen bei der Bewirtschaftung auf diesen Flächen zu berücksichtigen, hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) entsprechende Empfehlungen erarbeitet. Mit dem Internethandbuch stellt das BfN verständliche Informationen und Empfehlungen für die land-, forst- und fischereiliche Bewirtschaftung von Flächen, auf denen Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie vorkommen, bereit.

„Mit diesem Handbuch sollen Land- und Teichwirte, Winzer und Förster aber auch Naturschutzbehörden und -verbände eine Handreichung für eine verträgliche Bewirtschaftung erhalten, die Rücksicht auf die besonders gefährdeten Arten in der Europäischen Union nimmt.“ sagte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.

Insgesamt 137 Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie kommen in Deutschland vor und sind deshalb nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Eine Vielzahl an Praktikern und Experten haben an dem Internethandbuch mitgearbeitet, um ein Informationen aus ganz Deutschland zusammen zu tragen. Die Steckbriefe enthalten Fotos, Beschreibungen und v. a. Informationen zur konkreten Bewirtschaftung und Pflege ihrer Lebensräume.


Hintergrundinformationen:

Im Rahmen des Umweltforschungsplanes 2008 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben "Managementempfehlungen für Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie (Internet-Handbuch)" in Auftrag gegeben. Anlass des Vorhabens war die am 18.12.2007 in Kraft getretene "kleine Novelle" des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), durch welche die Vorschriften zum besonderen Artenschutz im BNatSchG geändert wurden.

In Folge dieser Änderung ist die Landnutzung (land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung) dann besonders betroffen, wenn Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie vorkommen und sich der Erhaltungszustand der lokalen Population der jeweiligen Art durch die Bewirtschaftung verschlechtert.

Für die Umsetzung dieser Artenschutzvorschriften werden fachliche Leitlinien benötigt, die die bisher vorhandenen Managementempfehlungen der in Deutschland vorliegenden Fachkonzepte und konkrete Empfehlungen für den Schutz von Anhang IV-Arten (insgesamt 137 Tier- und Pflanzenarten) auf Bundesebene zusammenfassen.


Die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG) ist seit dem 5. Juni 1992 in Kraft. Ziel ist die Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten. Sie bildet die Grundlage für den Aufbau des europäischen Schutzgebietssystems „Natura 2000“. (bfn)
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