Danach ist es Landwirten auf intensiven Grünlandstandorten nun bis 2013 erlaubt, pro Jahr und Hektar bis zu 230 Kilogramm Stickstoff aus tierischen Wirtschaftsdüngern auszubringen.
Brunner hatte sich nachdrücklich in Berlin und Brüssel für eine Verlängerung dieser Regelung eingesetzt. „Es wäre unseren Landwirten nicht zu vermitteln gewesen, wenn auf intensivem Grünland zwar ein Entzug von 230 Kilo nachgewiesen wird, sie aber nur 170 Kilo Wirtschaftsdünger ausbringen dürften“, sagte Brunner in München.
Von der Regelung profitieren vor allem tierintensive Milchviehbetriebe, die ansonsten Wirtschaftsdünger abgeben und Mineraldünger zukaufen müssten. Allerdings ist für die Ausnahmegenehmigung nach wie vor eine ganze Rei-he von Auflagen einzuhalten. So müssen die Landwirte weiterhin jährlich einen Antrag beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stellen. Der Freistaat berichtet jährlich über den Bund an die
EU-Kommission über die Umsetzung der Ausnahmeregelung und stellt durch ein zusätzliches Monitoring sicher, dass die Gewässer sich weiterhin in einem guten Zustand befinden. (PD)