Die entsprechende Änderung wurde im Rahmen einer angestrebten Zulassungserweiterung gegen Gelbrost vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - basierend auf einer geänderten Risikobewertung durch das Umweltbundesamt - vorgenommen.
Ab sofort gelten Abstände beim Einsatz von Abdrift mindernder Technik:
- 50% -15 m
- 75% -15 m
- 90% -10 m
Angaben zur sachgerechten AnwendungDie Firma Bayer empfiehlt selbstverständlich, die o.g. geänderten Auflagen bei Input Triple zu berücksichtigen. Sämtliche weiteren Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu den exakten Aufwandmengen und den Wartezeiten sind zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 31.01.2023)