Winterweizen steht also derzeit im besonderen Fokus der Anbauer. Auch die Unkrautbekämpfung in Mais steht ebenso an wie die abschließenden Behandlungsmaßnahmen in Sommergerste.
Vor allem in höheren Lagen ist es wichtig auf Winterweizenflächen in der
Fruchtfolge nach Mais, insbesondere bei nicht wendender
Bodenbearbeitung eine gezielte Behandlung gegen Ährenfusarium durch zu führen. Unter solchen Bedingungen sollte ab dem Stadium (BBCH 61) der beginnenden Blüte eine gezielte Behandlung mit Azolfungiziden durchgeführt werden. Der optimale Termin ist während der Blüte (BBCH 61 bis 65) 1 bis 2 Tage nach einem Regen.
In Sommergerste sollten die Fungizidbehandlungen nun abgeschlossen werden. Bei der Wahl eines Mittels sollte auf gute eine Wirkung gegen die Ramularia-Sprenkelfleckenkrankheit geachtet werden. Um schon im Vorfeld einer Resistenzbildung entgegenzuwirken, ist der Einsatz einer Tankmischung mit einem Chlorthalonil-Mittel, wie beispielsweise Credo oder Amistar Opti, zu empfehlen.
Hinweis: Die Wirkung der einzelnen Getreidefungizide sind im Merkblatt „Integrierter
Pflanzenschutz 2016“ in Tab. 20 auf S. 32 und 33 beschrieben.
Sofern noch nicht geschehen, sollte wenn die Maisflächen wieder befahrbar sind, auch in höheren Lagen jetzt die Unkrautbekämpfung durchgeführt werden. Auf bereits behandelten Flächen ist der Bekämpfungserfolg zu überprüfen. Problemunkräuter, z.B. Ampfer, Disteln und Winden, werden mit den Standardmischungen nicht sicher erfasst und machen in der Regel zusätzliche Behandlungen der Nester oder Teilflächen erforderlich.
Hinweis: Geeignete Pflanzenschutzmittel sind im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2016“ in Tab. 28 auf S. 40 zusammengestellt.
Der besondere Tipp: Leere Pflanzenschutzmittelbehälter lassen sich sachgerecht entsorgen!
Nach den Abschlussbehandlungen sollte gleich an die Entsorgung der geleerten und ausgespülten Pflanzenschutzmittelverpackungen gedacht werden. Die Sammlung wird vom Industrieverband Agrar unter dem PAMIRA-Zeichen organisiert und beginnt in Baden-Württemberg Mitte Juni. Die Behälter können bei vielen Händlern zurückgegeben werden.
(Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 06.06.2016)