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20.04.2022 | 10:59 | Aktueller Rat Pflanzenbau 

Ackerbau: Pulver nicht zu früh zu verschießen!

Karlsruhe - „Ab jetzt gilt es regelmäßige Bestandeskontrollen durchzuführen,“ so der renommierte Pflanzenschutzfachmann S. Wolpert vom Landwirtschaftsamt Ilshofen im Vorfeld seiner Regionalempfehlungen.

Ackerbau
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(c) proplanta
Winterraps: Durch den Frost am vorletzten Wochenende kam es im Raps teils zu Frostrissen. In höheren Beständen ist auch Schneebruch zu finden. Die Rapsbestände können dies aber in der Regel gut wegstecken. Die warme und wüchsige Witterung der nächsten Tage sorgt für ein zügiges verkorken dieser Risse. Von einer erhöhten Pilzinfektionsgefahr ist aufgrund der vorausgegangenen kalten Witterung nicht auszugehen. Behandlungen sind im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes nicht notwendig.

In den nächsten Tagen ist allerdings der Besatz mit Rapsglanzkäfern zu überwachen. Bekämpfungsrichtwert: Im Schnitt 10 Käfer pro Haupttrieb. In schwachen Beständen liegt der Wert bei 5 Käfern. Dieser wird durch auszählen des Haupttriebes oder durch abklopfen in eine Schale ermittelt. In unseren Monitoringstandorten ist der Besatz überall weit unter der Schadschwelle.

Wachstumsreglereinsatz Getreide: Durch die gefallenen Niederschläge und das vorherrschende wüchsige Wetter wird dieses Jahr der Einsatz von Wachstumsreglern sorten- und düngungsabhängig eher nötig sein als in den Vorjahren mit Frühjahrstrockenheit.

Weizen Spätsaat: Der spätgesäte Weizen befindet sich noch in der Bestockung. Um die Bestandesdichte zu verbessern, empfiehlt sich in dünnen Beständen jetzt der Einsatz von CCC um die apikale Dominanz des Haupttriebes zu brechen. Das Schossen wird so hinausgezögert und es bleibt den Nebentrieben mehr Zeit, um mit dem Haupttrieb gleichzuziehen. Mittel der Wahl: z.B. 0,7 Liter/ha CCC720 oder andere.

Wintergerste: Jede Getreidepflanze hat in Abhängigkeit der Sorteneigenschaften das genetische Potential eine gewisse Höhe zu erreichen. Frühe Behandlungen mit Wachstumsreglern führen dazu, dass die Halmbasis eingekürzt und stabilisiert wird. Jedoch ist die Wirkungsdauer beschränkt. Die Pflanze wird versuchen die unteren eingekürzten Internodien auszugleichen, indem sie die oberen Internodien länger ausbildet, um so wieder ihr genetisches Potential zu erreichen. Die Trinexapac- und Prohexadionmittel wirken Gibberelinhemmend. Sie sorgen somit dafür, dass sich die noch zuwachsenden Internodien nicht voll strecken. Sie stabilisieren durch Lignifizierung die bereits geschobenen Internodien. Wichtig ist hierbei allerdings sein Pulver nicht zu früh zu verschießen!

Praxistipp: Empfehlung Wintergerste im BBCH-Stadium 31/32 eher in Richtung 32 (Zweiknotenstadium, d.h. der zweite Knoten ist mind. 2cm vom 1. Knoten entfernt) mit einem Trinexapac- und Prohexadionmittel zu behandeln.

Mittel der Wahl:
  • z.B. Moddus 0,4 Liter/ha zweizeilig 0,6 Liter/ha vierzeilig

Bei kühlerem Wetter mit geringer Sonnenstrahlung zeigen die Prohexadionmittel Vorteile.

  • z.B. Prodax, Medax Top und Fabulis OD

Wintergerste befindet sich in Abhängigkeit des Saattermins und der Lage in BBCH 31 oder darunter. In Richtung Kupferzell ist sie bereits weiter BBCH 31/32. In den meisten Fällen wird also BBCH 32 erst in der laufenden Woche erreicht werden.

Praxistipp: Ein Fungizidzusatz im frühen Stadium ist lediglich bei sehr früh gesäter Wintergerste vor dem 25. September oder bei Stoppelweizen zu überlegen – aber nicht überall notwendig.

Zuckerrüben: Die bereits gesäten Zuckerrüben haben den Frost im Boden gut überstanden. Aufgrund der Feuchtigkeit im Boden gilt es in den nächsten Tagen möglichen Schneckenbesatz zu überwachen und mit Hilfe einer Schneckenfolie oder einem feuchten Sack o.ä. zu kontrollieren.

Freigabe ÖVF: Die ökologischen Vorrangflächen sind ab dem 1. Juli zur Futternutzung freigegeben. Das heißt, es ist nur möglich den Aufwuchs von Brachen und Zwischenfrüchten zur Gewinnung von Raufutter zu nutzen. Die Verwertung in einer Biogasanlage ist ausgeschlossen. Der Aufwuchs kann auch überbetrieblich genutzt werden.

Praxistipp: Die sonstigen Bedingungen für diese ÖVF-Flächen (CC-Pflegeverbotszeitraum, Verbot des PSM-Einsatzes etc.) gelten unverändert. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass nach §31 der DirektZahlDurchfV bei den Flächen mit ÖVF-Zwischenfrüchten und Untersaaten nur zugelassenen Pflanzenmischungen angebaut werden dürfen.

(Wichtige Informationen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall vom 20.04.2022)

LTZ Augustenberg
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