Mit der Überwachung sollte deshalb spätestens nach dem Auflaufen der Neusaaten von Winterraps- und -getreide begonnen werden. Zur Befallsermittlung sind beköderte Schneckenfolien, feuchte Jutesäcke oder Bretter auszulegen. Erfolgreich sind die Schäden letztendlich nur durch Kombination ackerbaulicher Maßnahmen (Herrichten eines abgesetzten rückverfestigten feinkrümeligen Saatbettes ohne Hohlräume, Anwalzen der Saat) und chemische Maßnahmen (Streuen eines Schneckenpräparates) zu begrenzen.
In den auflaufenden Rapsbeständen ist auf das Auftreten des Rapserdflohs zu achten. Die Käfer führen an den jungen Rapspflanzen den Reifungsfraß durch. Die Käfer verursachen als typisches Fraßbild kreisrunde kleine Löcher an den ersten Laubblättern. Den Hauptschaden verursachen jedoch die Larven, die sich durch die Blattstiele in die Rapspflanze bis zur Sprossspitze hineinbohren. Durch den Fraß der Larven können die Pflanzen leichter auswintern. Außerdem bieten die Einbohrstellen zusätzliche Angriffspunkte für pilzliche Erreger. Durch inkrustiertes Saatgut kann der Raps vor Frühbefall bis zum Vierblattstadium geschützt werden. Um das Auftreten des Schädlings in den Beständen festzustellen, wird ab Ende August das Aufstellen der
Gelbschalen empfohlen. Eine Insektizidmaßnahme ist nur erforderlich, wenn der Bekämpfungsrichtwert überschritten wird.
Für den
Rapserdfloh gelten folgende Bekämpfungsrichtwerte (* Gelbschalen mit Gitterabdeckung):
Herbst:
Gelbschalenfänge*:September/Oktober > 40 Käfer/Schale (01. bis 20.09.)
ab Auflaufbeginn > 25 Käfer/Schale in 10 Tagen
bis 4-Blattstadium (nach dem 20.09. bis Ende Oktober)
im Bestand: 10 Prozent durch Fraß zerstörte Blattfläche
Quelle: Dr. Kraatz / LfULG Sachsen