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06.11.2023 | 11:50 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Aufzeichnungspflichten: Das muss umgesetzt werden

Karlsruhe - Heute informiert die renommierte amtliche Pflanzenschutz- und Anbauexpertin A. Bäuerle vom Landwirtschaftsamt Backnang darüber was auch im Rems-Murr-Kreis umgesetzt werden muss.

Büroarbeit
(c) proplanta
Düngeverordnung - Sperrzeit für Grünland und Ackerflächen mit mehrjährigem Feldfutter hat begonnen:

Am 1. November 2023 hat die Sperrzeit für die Aufbringung von Düngemitteln mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff auf Grünland und Ackerflächen mit mehrjährigem Feldfutteranbau begonnen.

Festmiste von Huf- oder Klauentieren und Komposte können auf Flächen außerhalb Roter Gebiete/Nitratgebiete noch bis zum 30. November 2023 aufgebracht werden.

Aufzeichnungspflicht von Pflanzenschutzmaßnahmen:

Jetzt ist die Zeit sämtliche Pflanzenschutzmaßnahmen aus dem laufenden Jahr sauber zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen müssen bis zum Jahresende (31.12.) vorliegen und anschließend über einen Zeitraum von 3 Jahren aufbewahrt werden. Es gibt keine Vorschrift über die Art und Form der Aufzeichnung.

Folgende Punkte sind festzuhalten:
  • Name des Anwenders
  • behandelte Kultur
  • behandelte Fläche
  • Datum der Anwendung
  • genaue Bezeichnung des Präparats
  • Aufwandmenge pro ha
Die Nennung des behandelten Schadorganismus ist keine Pflicht, wird aber sehr empfohlen, da damit auch gleichzeitig die Erfolgskontrolle durchgeführt werden kann. Falls eine dritte Person, z.B. ein Lohnunternehmer, ein Kollege oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe für Sie die Pflanzenschutzmaßnahmen auf Ihren Flächen durchgeführt hat, müssen auch diese Aufzeichnungen bei Ihnen vorliegen. Die Aufzeichnungspflicht für Pflanzenschutzmaßnahmen gilt unabhängig von der Betriebsgröße für alle beruflichen Anwender.

Hinweis: Die Dokumentation wird im Rahmen verschiedener Kontrollen (Fachrecht Pflanzenschutz, Gemeinsamer Antrag, …) überprüft.

(Informationen des Rems-Murr-Kreis vom 02.11.2023)
LTZ Augustenberg
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