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16.08.2007 | 15:06 | Stilllegungsflächen 

Aussetzung der Stilllegung und Abschaffung der OGS-Genehmigungen 2008

Berlin - Der Deutsche Bauernverband (DBV) macht alle Landwirte darauf aufmerksam, dass im Anbaujahr 2007/08 die obligatorische Stilllegung ausgesetzt und die so genannten OGS-Genehmigungen aufgehoben werden.

Stilllegungsflächen
(c) proplanta
Dies gilt es bei der Anbauplanung und bei der Herbst­aussaat zu berücksichtigen. Die Landwirte können aber wie bisher darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang sie freiwillig Flächen stilllegen („aus der Erzeugung genommene Flächen“).
 
Der DBV bewertet die Ankündigung der EU-Kommission, die Stilllegungsverpflichtung von Ackerflächen für das Anbaujahr 2007/08 auszusetzen, positiv. Landwirte könnten nun flexibler auf den Markt reagieren. Das stetige Drängen des Berufsstandes auf Verein­fachungen und Bürokratieabbau zeige nun erste sichtbare Erfolge. Leider stehen hierzu jedoch noch die notwendigen formellen Beschlüsse der EU-Kommission und des EU-Ministerrates zur Änderung der einschlägigen Verordnungen, insbesondere bei der Betriebs­prämie, aus. Dem Vernehmen nach sollen die Änderungen erst im Oktober/ November 2007 endgültig beschlossen werden. Dies ist jedoch eindeutig zu spät, da in den Betrieben mit der Rapssaat jetzt unmittelbar die neue Anbauplanung umgesetzt werden müsse, erklärte der DBV.
 
Der DBV hat sich daher an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit der Forderung gewandt, sich für schnellere Entscheidungen in Brüssel einzusetzen. Auch müsse gewährleistet sein, dass die Landwirte im Antrag zur Betriebsprämie des Jahres 2008 die dann ausgesetzten Zahlungsansprüche für Stilllegung ohne jegliche Beschränkungen aktivieren können. Die bisherige Vorgabe für eine vorrangige Aktivierung der Stilllegungs-Zahlungsansprüche müsse genauso fallen wie die Still­legungs­verpflichtung selbst, so der DBV.

Auch das Nachweis- und Kautionsverfahren für den Anbau nachwachsender Rohstoffe auf Stilllegungsflächen müsse entfallen. Ebenso dürften sich die Voraussetzungen für die Energiepflanzenprämie (45 Euro/ha auf Nicht-Stilllegungsflächen) nicht infolge der Aussetzung der Stilllegung verkomplizieren, sondern müssten deutlich vereinfacht werden. Der DBV fordert in diesen Punkten schnelle Klarheit, damit die erhoffte positive Wirkung der angekündigten Aussetzung der obligatorischen Stilllegung tatsächlich erreicht werden kann. (PM)
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