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22.11.2013 | 14:11 | Grüne Gentechnik 

Bauer muss auch geringfügig genveränderten Mais vernichten

München - Ein Bauer muss auch nur geringfügig gentechnisch veränderten Mais unterpflügen und das restliche Saatgut vernichten.

Genmais
(c) proplanta
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat eine entsprechende Anordnung der Regierung von Oberbayern bestätigt.

Bei einer von mehreren Untersuchungen einer Saatgutpartie waren in geringem Umfang gentechnisch veränderte Organismen entdeckt worden. Sie entstammten einer in der EU verbotenen gentechnisch veränderten Maislinie. Der Landwirt klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen die Beseitigungsanordnung - und verlor den Prozess. Nun bestätigte auch der VGH das erstinstanzliche Urteil (Aktenzeichen 22 BV 11.1307).

Zur Begründung teilte das höchste bayerische Verwaltungsgericht am Freitag mit, dass trotz des EU-Verbotes auch weiterhin die Verunreinigung von konventionellem Mais mit Genmais möglich sei. Am Ergebnis der Untersuchung zweifelte der VGH nicht. Gegen das Urteil ist keine Revision möglich. Allerdings kann dagegen Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden. (dpa/lby)
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