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24.11.2010 | 20:30 | Gentechnikgesetz  

Brandenburg begrüßt Entscheidung zur Grünen Gentechnik

Potsdam - Brandenburgs Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Anita Tack (Linke) begrüßte die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Grünen Gentechnik.

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Das Gericht hat eine Klage des Landes Sachsen-Anhalt gegen Regelungen des Gentechnikgesetzes abgewiesen. Auf dem Prüfstand standen insbesondere die neu eingefügten Vorschriften zur Haftung der Landwirte gegenüber ihren Nachbarn beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und das Standortregister, mit dem die Flächen des Anbaus drei Monate vorher öffentlich gemacht werden müssen.

„An der Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschriften hatten wir zwar keinen Zweifel, aber dass das Gericht so eindeutig die bestehenden Risiken der Gentechnik betont und dem Schutz des Gemeinwohls weiterhin den Vorrang gibt, bestärkt mich in meiner Haltung zur Grünen Gentechnik“, erklärte Tack. „Transparenz der Verfahren und Haftung des Verursachers sind die Voraussetzungen für einen vernünftigen Umgang mit der umweltoffenen Anwendung dieser Technik“, betonte sie.

In diesem Zusammenhang weist Tack Forderungen von Verbänden zurück, Brandenburg möge dem Beispiel Thüringens folgen und die Charta des Europäischen Netzwerks gentechnikfreier Regionen unterzeichnen.

Tack: „Der Gentechnik sind durch Gesetz deutliche Grenzen gesetzt. Diese Grenzen hat das Bundesverfassungsgericht heute noch einmal deutlich bestätigt. Ob ein Bundesland einer derartigen Charta beitritt oder nicht, dürfte an den konkreten Entscheidungen der Landwirte zur  Nutzung der oder zum Verzicht auf die Agro-Gentechnik wenig ändern.“ (PD)
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