(c) proplanta Einen entsprechenden Antrag hatten der Anbauverband NFU Sugar und der Zuckerhersteller British Sugar gestellt. Die Notfallgenehmigung ist laut Verbandsangaben an strenge Auflagen geknüpft. So dürfen die Farmer Movento nur auf Rübenschlägen anwenden, deren Saatgut nicht mit dem Beizmittel Cruiser SB behandelt worden war.
Hierfür hatte das Landwirtschaftsministerium (DEFRA) in diesem Jahr bekanntlich ebenfalls eine Notfallzulassung erteilt. Zudem muss Movento an dritter Stelle in einem Spritzprogram stehen, und zwar hinter der Anwendung von Flonicamid und Acetamiprid. Zudem ist die Ausbringung erst zulässig, wenn bestimmte Schwellenwerte an Blattläusen erreicht sind. NFU Sugar begrüßte die Notfallzulassung.
Nach Einschätzung des Anbauverbandes war die Erlaubnis für ein „umfassendes, nachhaltiges“ Spritzprogramm „noch nie so wichtig“ wie aktuell. Der NFU-Sugar-Vorsitzende Michael Sly wies darauf hin, dass die Viröse Vergilbung bei den Zuckerrüben ohne Gegenmaßnahmen Ernteverluste von bis zu 80 % verursachen könne. In Deutschland ist Movento nur zur Blattlausbekämpfung im Kartoffel-, nicht aber im Zuckerrübenanbau zugelassen. Hierzulande können die Rübenerzeuger zur Blattlausbekämpfung auf die Insektizide Mospilan oder Danjiri zurückgreifen.
|
|