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24.11.2010 | 17:22 | Gentechnikgesetz  

Bundesverfassungsgericht hält Gentechnik-Register offen und bestätigt Haftung

Berlin/Karlsruhe - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht in dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eine „Abmahnung für die Befürworter einer genmanipulierten Landwirtschaft“.

Gentechnikgesetz
Die höchstrichterliche Bestätigung der Haftung bei gentechnischen Verunreinigungen von Nachbarfeldern sei ein großer Erfolg, sagte die BUND-Gentechnikexpertin Heike Moldenhauer in Karlsruhe: „Die Interessen der gentechnikfrei wirtschaftenden Landwirte und Lebensmittelproduzenten werden mit diesem Urteil gewahrt. Haften muss, wer genmanipulierte Pflanzen in Umlauf bringt.“ Das Gericht habe deutlich gesehen, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen die Existenz konventionell und ökologisch wirtschaftender Landwirte gefährde. Positiv sei auch der weiterhin gewährleistete öffentliche Zugang zum Standortregister, das alle Äcker mit Gentech-Pflanzen verzeichne.

Hinter der 2005 vom Land Sachsen-Anhalt eingereichten Verfassungsklage habe neben dem Gentechnik-Riesen Monsanto auch die damalige CDU/FDP-Landesregierung gestanden, so Moldenhauer. Unter Missachtung berechtigter Interessen der Bevölkerung hätten sich beide Parteien damit zum wiederholten Mal zu Lobbyisten bestimmter Industriezweige gemacht. In Umfragen seien stabile Mehrheiten von über 80 Prozent der Deutschen gegen den Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft und bei der Lebensmittelproduktion.

Ob die schwarz-gelbe Bundesregierung bei der anstehenden Novellierung des Gentechnik-Gesetzes die vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Gesetzesteile unangetastet lasse, sei jedoch weiter offen. Die große Mehrheit der Landwirte wolle ihre Felder frei von gentechnisch manipulierten Pflanzen halten. Deshalb müsse die CDU/FDP-Regierungskoalition ihre bisherige gentechnikfreundliche Politik ändern. In den kommenden sechs Jahren plane sie 2,4 Milliarden Euro für die Gentechnikforschung auszugeben und streiche 16 Millionen Euro, die für den Ökolandbau eingestellt gewesen seien. „Das heutige Urteil des  Bundesverfassungsgerichts ist noch keine Garantie, dass Monsanto und seine Fans in der Bundesregierung aufgeben“, sagte Moldenhauer. (bund)
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