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22.07.2013 | 06:00 | Pflanzenschutzmittel-Zulassung 

Für Beizmittel Fipronil gelten ab 31.12.2013 neue Vorschriften

Brüssel - Das Insektizid Fipronil ist ab 2014 zunächst zwei Jahre lang EU-weit für die Beizung von Mais- und Sonnenblumensaat nicht mehr zugelassen.

Honigbiene
(c) proplanta
Eine klare Mehrheit von 23 EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, unterstützte vergangene Woche einen entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission.

Die Behörde befürchtet durch den Einsatz des Wirkstoffs, der in Pflanzenschutzmitteln wie Regent und Cosmos von BASF steckt, ein akutes Risiko für Honigbienen. Sie beruft sich dabei auf die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die ein entsprechendes Gutachten erstellt hatte.

Künftig ist die Verwendung im Freiland nur noch für den Anbau von Lauch, Zwiebeln, Schalotten und verschiedene Kohlarten gestattet - weil diese Kulturen vor der Blüte geerntet werden.

Ferner bleibt der Einsatz in Gewächshäusern möglich. Wegen des unzweifelhaften Rückhalts durch die Delegationen kann die Kommission den Vorschlag unmittelbar in den kommenden Wochen annehmen.

Die Anberaumung eines Berufungsausschusses ist nicht notwendig. Lediglich Spanien und Rumänien verweigerten die Zustimmung. Spanien ist EU-Experten zufolge mit weitem Abstand der Hauptnutzer von Fipronil. In Deutschland ist der Stoff laut Auskunft des Bundeslandwirtschaftsministeriums für den Maisanbau nicht zugelassen.

Die neuen Vorschriften sollen zum 31. Dezember 2013 in Kraft treten und nach zwei Jahren überprüft werden. Restbestände von gebeiztem Saatgut dürfen bis zum 28. Februar 2014 ausgesät werden.

EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg nannte das Teilverbot einen wichtigen Schritt im Kampf gegen den Niedergang der europäischen Bienenpopulationen. (AgE)

Aufbrauchfristen von Pflanzenschutzmitteln
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