Das Amtsgericht in Waren sprach den 36-Jährigen aus Biesenthal (Kreis Barnim) am Dienstag vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs frei. Das Feld sei nicht so weit eingefriedet gewesen, dass ein widerrechtliches Betreten erkennbar war, sagte Richter Michael Kasberg in der Urteilsbegründung. Der Vorfall hatte sich im Juli 2010 bei Bütow (Kreis Mecklenburgische Seenplatte) ereignet.
Dort fand der bundesweit einzige Anbau der gentechnisch veränderten Stärkekartoffel
Amflora statt, gegen den immer wieder Gentechnik-Gegner aus allen Teilen Deutschlands protestierten. Die Stärkekartoffel wurde im Auftrag der BASF-Tochter Plant Science (Limburgerhof) angebaut. Die EU hatte den kommerziellen Anbau Anfang 2010 trotz des Widerstandes von Umweltschützern genehmigt. Zum Erntebeginn reiste sogar der damalige Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) an. 2011 wurden keine Amflora-Kartoffeln bei Bütow mehr angebaut.
Das gesamte Strafverfahren habe im Wesentlichen auf einem missverständlichen Vermerk eines Polizisten beruht, sagte der Richter. Dieser hatte von einem «durch einen Maschendrahtzaun gesicherten Feld» geschrieben, aber damit nur eine Einfahrt, wo die BASF-Tochter für Amflora warb und auch der Protest dagegen stattfand, gemeint. Zeugen zufolge waren bei der Veranstaltung nur wenige Einfahrten mit Absperrungen gesichert, nicht das ganze Feld. «Wenn das vorher klar erkennbar gewesen wäre, hätte es dieses Verfahren gar nicht gegeben», erklärte Kasberg.
«Wir können jetzt mit Genugtuung feststellen, dass der Protest zum Erfolg geführt hat», sagte der «Feldbefreier» zum Abschluss des Prozesses. Er hatte sich - trotz der Polizeipräsenz damals - zusammen mit einem Bekannten auf dem Feld schon vorher versteckt und 18 Kartoffelpflanzen ausgerissen, bis die Polizei beide festnahm. Das sei eine symbolische Aktion gewesen, sagte der später Freigesprochene vor Gericht. Nun muss er auch nicht mehr den Strafbefehl über 750 Euro bezahlen, der ihm von der Staatsanwaltschaft auferlegt worden war, gegen den er aber Rechtsmittel eingelegt hatte.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft stellte vor Gericht klar, dass der Gentechnik-Gegner grundsätzlich nicht berechtigt war, das Feld zu betreten und Pflanzen herauszureißen. Doch da eine Umzäunung fehlte, sei keine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs möglich. Auch Sachbeschädigung komme nicht in Betracht: Bei 18 herausgerissenen Pflanzen sei das Feld nicht in seiner Substanz gefährdet gewesen. (dpa/mv)