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04.09.2009 | 13:10 | Gentechnik 

Gentechnisch verunreinigte Rapssaat: Ministerium wird Urteil prüfen

Kiel - Nachdem das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden hat, dass die Flächen öffentlich bekannt gemacht werden müssen, auf denen im Jahr 2007 mit gentechnisch veränderten Anteilen verunreinigte Rapssaat ausgebracht worden war, wird das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume die Urteilsbegründung abwarten und auswerten.

Rapsfeld
(c) proplanta
Etwa 20 Landwirte in Schleswig-Holstein hatten vor ca. zwei Jahren im guten Glauben verunreinigte Rapssaat erworben und ausgebracht, die vor Abschluss der Untersuchungen auf gentechnisch veränderte Anteile von einem nordrhein-westfälischen Saathandelsunternehmen in den Handel gebracht worden waren.

Obwohl die Rapssaat mit einem Anteil von zwischen 0,03 und 0,1 Prozent nur sehr gering verunreinigt und auf ca. 300 Hektar gesät worden war, hatte das Ministerium den Umbruch der betroffenen Flächen verfügt und anschließende weitere Auflagen für ihre Bewirtschaftung gemacht, um einen Aufwuchs des verunreinigten Saatguts sicher auszuschließen.

Von einer öffentlichen Bekanntmachung der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe hatte das Ministerium nach einer Abwägung zwischen Umweltinformationsrechten und Persönlichkeitsschutzrechten abgesehen. (PD)
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