Karlsruhe - Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, mit der das bereits beschlossene vollständige Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat bis längstens 30.06.2024 außer Kraft gesetzt wird.
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Berlin - Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt. Die Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr.
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