Bei Sojabohnen wurden in diesem Jahr 13 Saatgutpartien beprobt. Dabei wurden in vier Saatgutpartien Spuren von GVO gefunden, für die innerhalb der Europäischen Union keine Zulassung zum Anbau besteht. Die Unternehmen haben das verunreinigte Saatgut freiwillig vom Markt genommen.
Im Rahmen des Saatgut-Monitorings wird regelmäßig das im Handel befindliche Saatgut untersucht. Saatgut darf keinerlei GVO enthalten. Diese
Nulltoleranz gilt für konventionelles und ökologisches Saatgut gleichermaßen. Die Saatzucht- oder Vertriebsfirmen als Inverkehrbringer von Saatgut haben daher entsprechend Sorge dafür zu tragen, dass konventionelles und ökologisch erzeugtes Saatgut zu 100 % gentechnikfrei ist.
Die Saatgutuntersuchungen konzentrieren sich auf die Kulturarten, bei denen weltweit gesehen gentechnisch veränderte Sorten im Anbau sind und die gleichzeitig als konventionell gezüchtete Pflanzenarten auch in Deutschland zum Anbau kommen, nämlich Mais, Sojabohnen und Raps.
Die Saatgutprobenahme und die -untersuchungen sind so terminiert, dass die Ergebnisse vor der Aussaat vorliegen. Das GVO-Saatgutmonitoring beginnt jedes Jahr - entsprechend dem Aussaatzeitpunkt der Kultur in der Praxis - mit Mais, gefolgt von Soja und Raps. Dadurch soll ein Umpflügen bereits ausgesäter Flächen vermieden werden. (Pp)