Grund sind Mängel in den Antragsunterlagen des Herstellers Pioneer für das Konstrukt 98140, das gegen die Herbizidwirkstoffe Glyphosat, Chlorsulfuron und Imidazolinon unempfindlich ist. Wie aus dem vergangene Woche veröffentlichten EFSA-Gutachten hervorgeht, wurden zwar bei den durchgeführten Laborstudien keine Gefahren erkannt; allerdings hielt der Antragsteller die Mindeststandards für Feldversuche nicht ein.
Deshalb konnten die Gutachter keine abschließende Bewertung der Eigenschaften der Pflanze vornehmen, auch wenn sie grundsätzlich davon ausgehen, dass die Umweltrisiken durch eine versehentliche Freisetzung gering sind.
Der Sprecher von EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg teilte auf Anfrage mit, man werde das Papier prüfen. Er betonte,
EFSA habe kein negatives, sondern ein „ergebnisloses“ Gutachten vorgelegt. (AgE)