Winzer, die ihre Trauben auch selbst verarbeiten, müssen die tatsächlich erzeugte Weinmenge berücksichtigen. Diese darf den Gesamthektarhöchstertrag des Betriebes nicht übersteigen. Eine andere Regelung gilt jedoch für Winzer, die ihre Trauben nicht selbst verarbeiten, sondern z. B. an Kellereien weiterverkaufen. Hier dürfen die
Winzer aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung zur Einhaltung des Gesamthektarertrags einen Umrechnungsfaktor anwenden, der einer durchschnittlich erzeugten Weinmenge entspricht. Erzeugen die Kellereien aus den angelieferten Trauben jedoch mehr Wein als dem Umrechnungsfaktor entspricht, dürfen die Mehrmengen ohne Einschränkung vermarktet werden. Dies kann insbesondere bei ertragsreichen Rebsorten der Fall sein.
Das Thema sorgte bereits kurz vor der Novellierung des deutschen Weingesetzes im vergangenen Jahr für Gesprächsstoff, konnte damals jedoch aus Zeitgründen nicht weiterverfolgt werden. Vor diesem Hintergrund hat die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner, Vertreter des Bundestags, der Wirtschaft und der größten Weinbau treibender Bundesländer zu einem "Runden Tisch" am 27. Januar 2010 in Berlin eingeladen. Dabei sollen im Konsens mit allen Betroffenen mögliche Lösungsvorschläge erarbeitet werden, um die Wettbewerbsmöglichkeiten zu harmonisieren. Klöckner hat hierzu nun ein Hintergrundpapier mit verschiedenen Handlungsoptionen vorgelegt. Dieses Hintergrundpapier kann beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angefordert werden. (bmelv)