Seit einigen Tagen sieht man wieder Anhänger mit Güllefässern, die von den Landwirten auf die Felder und Äcker gefahren werden. Die Düngung gehört zu den Vorbereitungen für die Aussaat - ist aber mit Vorschriften genau geregelt (c) Margit Power - fotolia.com
Seit Anfang Februar ist laut
Landwirtschaftskammer in Oldenburg wieder das Ausbringen von Gülle, Jauche, Gärresten aus Biogasanlagen, stickstoffhaltige
Mineraldünger und einige Klärschlämme erlaubt.
Während der Winterzeit ist das nicht gestattet, weil die Vegetation in den Wintermonaten ruht und kaum Nährstoffe aufnimmt. Die Landwirte müssen allerdings bei der Düngung die Menge der
Gülle und der anderen Düngestoffen an die Aufnahmefähigkeit der Pflanzen beachten.
Dazu gehört auch, dass der Boden den Dünger aufnehmen kann. Wenn die Böden wegen starken Regens zu viel Wasser enthalten, noch schneebedeckt sind oder gefroren, sind keine Fahrten zum Ausbringen des Düngers erlaubt.