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13.02.2022 | 10:30 | Biologische Pflanzenschutzmittel 

Mehr biologische Pflanzenschutzwirkstoffe in der EU verfügbar

Brüssel - Die Anwendung neuer biologischer Pflanzenschutzmittel dürfte nach Einschätzung der EU-Kommission bald zügiger möglich sein.

Biologische Pflanzenschutzmittel
(c) proplanta
Als Grund nennt die Brüsseler Behörde die Rückendeckung durch die Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) für vier Rechtsakte am vergangenen Donnerstag (10.2.). Mit diesen werde ein anderer Ansatz als bisher verfolgt. Dieser stütze sich auf die Biologie und Ökologie der Mikroorganismen und trage den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung. So würden die rechtlichen Anforderungen „zweckmäßiger und flexibler“ gestaltet und der Zulassungsprozess stärker auf die Relevanz der Daten ausgerichtet.

Erreicht werden soll, laut Kommission, dass weniger Tierversuche erforderlich sind, eine Zulassung also entsprechend schneller erfolgen kann. Die Rechtstexte werden nun vom Europaparlament und dem Rat geprüft. Sollten beide Organe keine Einwände vorbringen, könnten die Texte von der Kommission offiziell angenommen werden und aller Voraussicht nach im vierten Quartal 2022 in Kraft treten.

Zugleich unterstreicht die EU-Behörde, dass man mit einer einfacheren Zulassung biologischer Pflanzenschutzmittel auch dem Ziel der Farm-to-Fork-Strategie, nämlich bis 2030 den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel zu halbieren, näher kommen werde.

Biologische Pflanzenschutzmittel basieren auf den natürlichen Antagonisten von Schädlingen und Krankheitserregern. Das können Mikroorganismen wie Bakterien und Viren sowie Pilze, Milben, Nematoden oder Insekten sein. Der Kommission zufolge fußten die Anforderungen zur Zulassung der Mikroorganismen bislang auf Grundsätzen, die denen für chemische Wirkstoffe sehr ähnlich sind.

Kürzere Zulassungsfristen

Die Rechtsakte laufen der EU-Kommission zufolge auch auf eine Straffung der Antragsdossiers, eine einfachere Risikobewertung und kürzere Fristen bis zur Zulassung hinaus. Dabei stellte die Brüsseler Behörde aber zugleich klar, dass ein Mikroorganismus nur dann zur Verwendung zugelassen werde, wenn eindeutig nachgewiesen sei, dass dieser keine Krankheiten bei Mensch oder Tieren verursache.

Die zuständige Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides verwies darauf, dass biologische Produkte mit weniger Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt zum Einsatz kommen könnten. Ferner würden chemische Wirkstoffe weniger notwendig sein und könnten dementsprechend auch schneller von Markt genommen werden.

Unterdessen stellte Kyriakides klar, dass die EU bereits „mit die höchsten Umweltanforderungen“ habe und eine führende Rolle einnehme, wenn es um die Nachhaltigkeit ihres Lebensmittelsystems geht, einnehme.
AgE
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