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16.02.2009 | 06:42 | Pflanzenschutzpolitik 

Mesurol wieder zugelassen - Aussaat mit Auflagen

Bonn - Am Freitag, den 13.02.09, tritt endlich die seit langem erwartete Eilverordnung des BMELV zur Maisbeize in Kraft.

Maisbeize
(c) proplanta
Die Verordnung regelt die Auflagen und Verantwortlichkeiten, unter denen Maissaatgut, das mit Mesurol gebeizt ist, ausgebracht werden darf. Neben dem neu eingeführten Grenzwert für Abrieb von Beizstaub von 0,75g/100.000 Körner wird der Einsatz von Sägeräten vorgeschrieben, die die Abdrift von Beizstäuben weitestgehend unterbinden (Liste geprüfter Geräte und Angaben über Umrüstsätze unter www.jki.bund.de/Geraete).

Das Deutsche Maiskomitee e. V. (DMK) begrüßt, dass damit die Mesurolbeizung zur Maisaussaat wieder verfügbar ist. Mesurol wird in Deutschland insbesondere zur Abwehr von Vogelfraß eingesetzt. Allerdings wird es zeitlich nun sehr eng werden, um eine ausreichende Marktversorgung mit Mesurol gebeizten Saatgutes noch rechtzeitig zur Aussaat 2009 zu gewährleisten.

Für Beizmittel aus der Gruppe der Neonicotinoide (Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid) ruhen die Zulassungen nach Aussagen des BVL aber weiterhin. Das DMK weist darauf hin, dass damit ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung und Eindämmung des Maiswurzelbohrers (Diabrotica virgifera) fehlt.

Eine Fruchtfolgebeschränkung als alleinige Bekämpfungsmaßnahme ist in kleinräumiger Landwirtschaft durch die intensive Flugaktivität des Schädlings nur bedingt wirksam und in der Praxis nicht immer anzuwenden. Denn häufig fehlen Ausweichflächen für den Mais. Auch können Alternativkulturen meist nicht ökonomisch sinnvoll angebaut werden. Die Fruchtfolgegestaltung sollte dem Landwirt überlassen bleiben, der diese in Abhängigkeit seiner individuellen Betriebsorganisation trifft, fordert das DMK. (PD)
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