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04.06.2012 | 09:01 | Sortenschutzrecht 

Nachbau von Gräsern und Klee grundsätzlich verboten

Bonn - Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) weist ausdrücklich darauf hin, dass der Nachbau sämtlicher Gräserarten (außer Getreide) und der in Deutschland gebräuchlichsten Kleearten nicht erlaubt ist.

Klee
(c) proplanta
Das deutsche und auch das europäische Sortenschutzrecht schließen die Saatgutvermehrung von geschützten Sorten der genannten Arten auch für die Verwendung im eigenen Betrieb aus.

Vereinzelt sind in Deutschland Fälle bekannt geworden, in denen Saatgutunternehmen von Landwirten um die Aufbereitung von im eigenen Betrieb vermehrtem Saatgut von Gräser- und Kleearten gebeten wurden. Offenbar ist die Rechtslage nicht in allen Unternehmen bekannt.

Geschützte Sorten sämtlicher Gräserarten sowie der in Deutschland weit verbreiteten Kleearten (z.B. Rot-, Weiß- und Inkarnatklee) dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des Sortenschutzinhabers nicht nachgebaut werden – auch nicht auf dem eigenen Betrieb. Verstöße gegen das Sortenschutzgesetz und den europäischen Sortenschutz können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Das Inverkehrbringen des Saatguts ist zudem ein Verstoß gegen das Saatgutverkehrsgesetz. (bdp)
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