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27.03.2013 | 11:14 | Pflanzenzüchtung 

Nachbauerklärung jetzt abgeben

Bonn - Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) versendet Anfang April die Formulare zur Nachbauerklärung für das Anbaujahr Herbst 2012/Frühjahr 2013.

Saatgut
(c) proplanta
Die Angaben zur Erklärung des Nachbaus sind per Post oder online unter www.stv-bonn.de bis zum 14.06.2013 einzureichen. Der beigefügte Nachbauratgeber und die Website enthalten neben Informationen zur Nachbauerklärung Wissenswertes über die Pflanzenzüchtung, z. B. dass Hybridsorten nicht nachgebaut werden dürfen oder der Nachbau von Grünschnittroggen zur Begrünung auch gebührenpflichtig ist.

Züchtung darf niemals stillstehen Denn die Anforderungen an neue Sorten sind sehr komplex: Resistenzen gegen Schädlinge und Krankheiten, Toleranzen gegen Frost und Trockenheit sind gefragt. Vor allem soll der Ertrag hoch sein. „Die Entwicklung einer Sorte kostet mehrere Millionen Euro. Z-Lizenzgebühren und Nachbaugebühren sind unverzichtbar, damit Züchtungsfortschritt stattfinden und der Landwirt auf Sorten zurückgreifen kann, die auf seine Bedürfnisse angepasst sind“, erläutert Dirk Otten, Geschäftsführer der STV.

Mit entgangenen Einnahmen aus vorenthaltenen Nachbaugebühren könnten laut Otten eine Reihe von Forschungsprojekten finanziert werden, die die Züchtung und damit den unternehmerischen Erfolg der Landwirte zukünftig voranbringen.

Landwirte haben bei bestimmten landwirtschaftlichen Arten das Recht auf Nachbau gegen die Zahlung von Lizenzgebühren (in der Regel 50 Prozent der Z-Lizenzgebühr). Im Gegenzug haben die Züchter das Recht, Auskunft zu verlangen und Nachbaugebühren zu erheben. Denn: Auch im nachgebauten Saat- und Pflanzgut steckt die Genetik, die das Ergebnis der Züchtungsleistung ist, zu 100 Prozent. Nachbaugebühren sind in der 1994 erlassenen EU-Sortenschutz­verordnung und im deutschen Sortenschutzrecht verankert. Sämtliche Einnahmen der STV aus der Erhebung der Nachbaugebühren fließen an die Sortenschutzinhaber zurück.

Für Fragen und weitere Informationen steht das STV-Service-Center unter der Telefonnummer 0228 - 96 94 31 60 gern zur Verfügung. (stv)
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