Dazu zählen u.a. auch Beizgeräte (auch Betonmischer oder Beizschnecken) und Schneckenkornstreuer. Falls diese „Geräte“ im nächsten Jahr eingesetzt werden sollen, brauchen sie genauso wie die
Pflanzenschutzspritze den TÜV. Die Abnahme erfolgt in der Regel durch eine Sichtkontrolle in anerkannten Landmaschinenwerkstätten.
(Informationen des Neckar-Odenwald-Kreis vom 30.10.2020)