Karlsruhe - N. Waldorf, Pflanzenschutzexpertin im Landwirtschaftsamt Buchen, weist heute daraufhin, dass mittlerweile alle Geräte, mit denen Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden unter die Prüfpflicht fallen.
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Dazu zählen u.a. auch Beizgeräte (auch Betonmischer oder Beizschnecken) und Schneckenkornstreuer. Falls diese „Geräte“ im nächsten Jahr eingesetzt werden sollen, brauchen sie genauso wie die Pflanzenschutzspritze den TÜV. Die Abnahme erfolgt in der Regel durch eine Sichtkontrolle in anerkannten Landmaschinenwerkstätten.
(Informationen des Neckar-Odenwald-Kreis vom 30.10.2020)