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04.11.2022 | 11:47 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Pflanzenschutzmittel: Neue Bestimmungen für Anwendungen mit weniger als 150 Liter Wasser/ha

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vergibt ab dem 1. Januar 2023 bei einer beantragten Wasseraufwandmenge von weniger als 150 Liter/ha mit horizontal geführtem Spritzgestänge zusätzlich die Anwendungsbestimmung NT140:

Pflanzenschutzmittelanwendung
(c) proplanta
„Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 Liter/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Gerätetypen in die Beschreibende Liste nach § 52 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung mit einer Abdriftminderungsklasse von mindestens 50% eingetragen ist. Die Abdriftminderung von mindestens 50% muss auf der gesamten zu behandelnden Fläche eingehalten werden.“

Alternativ kann die Wasseraufwandmenge für die oben genannten Anwendungen in Deutschland auf mindestens 150 Liter/ha heraufgesetzt werden.

(Informationen des Regierungspräsidium Stuttgart vom 03.11.2022)
LTZ Augustenberg
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