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10.06.2020 | 12:34 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Pflanzenschutzmittel: Neues zur Zulassung im Obstbau

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft zum 31. Juli 2020 die Zulassung von Envidor (Wirkstoff: Spirodiclofen).

Pflanzenschutz Obstbau
Pflanzenschutz im Obstbau. (c) proplanta
Grund für den Widerruf ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff an diesem Tag endet. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis 31. Januar 2021 und eine Aufbrauchfrist bis 31. Januar 2022. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Achtung: Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) gegen die Kirschessigfliege in folgenden Kulturen befristet für 120 Tage zugelassen: In Süß- und Sauerkirschen, Pfirsich und Aprikose vom 29. Mai bis zum 25. September 2020, sowie in Pflaume, Zwetsche, Mirabelle und Reneklode vom 15. Juni bis zum 12. Oktober 2020.

Nach festgestelltem Befall kann bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife (BBCH 85 bis 87) maximal zweimal mit 0,0375 Liter/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe (maximal 0,075 Liter/ha je Behandlung; maximal 0,15 Liter/ha in der Kultur/Jahr) gesprüht werden. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mindestens 3 Tage. Wartezeit: 7 Tage.

Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 95%-50m. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095 zu beachten.

Die Zulassung für CURATIO (Wirkstoff: Schwefelkalkbrühe) wird vom 13. Juli bis zum 9. November 2020 befristet für 120 Tage gegen Blattfallkrankheit (Marssonina coronaria) und Regenflecken-/Fliegenschmutzkrankheit in Kernobst im Freiland erteilt.

Das Mittel kann bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndienstaufruf ab Fruchtdurchmesser bis 40mm (BBCH 74) mit 6,0 Liter/ha und m Kronenhöhe (maximal 18 Liter/ha bezogen auf 3m Kronenhöhe), Wasseraufwand 500 Liter/ha und m Kronenhöhe, gespritzt oder gesprüht werden. Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung und 15 Behandlungen je Jahr im Abstand von einem Tag. Wartezeit: 30 Tage.

Hinweis: Das Mittel wird als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).

Achtung: Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gilt ein reduzierter Abstand von 5 Metern.

(Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 08.06.2020)
LTZ Augustenberg
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