Pflanzenschutzmittel: Widerruf der Zulassung verschiedener Wirkstoffe
Karlsruhe - Die EU-Genehmigungen für die Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe Imidacloprid, Denathoniumbenzoat, Calciumphosphid und zeta-Cypermethrin enden gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2020/1643 am 1. Dezember 2020.
(c) proplanta
In der Folge hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassungen aller Pflanzenschutzmittel mit den o.g Wirkstoffen widerrufen. Grund dafür ist, dass die Anträge auf Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung zurückgezogen wurden. Daraufhin wurde die zuvor verlängerte Genehmigungsdauer der Wirkstoffe verkürzt. Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:
Bayer Garten Combigranulat Lizetan*
Imidacloprid
Bayer Garten Combigranulat*
Imidacloprid
Confidor WG 70
Imidacloprid
Warrant 700 WG
Imidacloprid
Arbinol B
Denathoniumbenzoat
Polytanol
Calciumphosphid
Polytanol P
Calciumphosphid
FURY 10 EW
zeta-Cypermethrin
*Die Zulassung ruht seit 1. Oktober 2013
Achtung:
Der Widerruf von Bayer Garten Combigranulat Lizetan und Bayer Garten Combigranulat erfolgt von Amts wegen. Deshalb gelten für diese Pflanzenschutzmittel weder Abverkaufs- noch Aufbrauchfristen. Ab dem 2. Dezember 2020 sind sie entsorgungspflichtig.
Da der Widerruf von Confidor WG 70, Warrant 700 WG, Arbinol B, Polytanol, Polytanol P und FURY 10 EW auf Antrag der Zulassungsinhaber erfolgt, gilt nach dem Widerruf eine Abverkaufsfrist bis zum 1. Juni 2021 und eine Aufbrauchfrist bis zum 1. Juni 2022. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.11.2020)