Behandlungen im Herbst werden vorrangig als Wachstumsreglermaßnahme mit verringerten Aufwandmengen empfohlen. Anhand der schlagspezifischen Bedingungen ist genau zu prüfen, ob eine Behandlung wirklich erforderlich ist. Eine wichtige vorbeugende Maßnahme ist nach wie vor der Anbau toleranter, standfester Sorten mit guter Winterhärte.
Eine Behandlung kann notwendig werden, wenn:
- Frühsaaten weit entwickelt sind, zum Überwachsen neigen oder gut mit Stickstoff versorgt sind, aber auch lückige ungleichmäßige Bestände vorhanden sind,
-
Phoma lingam zeitig und sehr stark auftritt,
- die angebaute Sorte schnellwüchsig und krankheitsanfällig ist, - es in der Region häufige Auswinterungsprobleme gibt,
- die Herbstwitterung feucht-warm und wüchsig ist!
Für einen optimalen Behandlungserfolg ist wüchsige Witterung (Tagestemperaturen um 15 °C) erforderlich.
Daneben sollten die Kontrollen zum Auftreten von Ackerschnecken, Rapserdflöhen und weiteren tierischen Schaderregern in den Rapsbeständen nicht vernachlässigt werden. In einigen Regionen Sachsens hat der
Rapserdfloh an Bedeutung zugenommen.
Zur Überwachung der
Schädlinge sind rechtzeitig
Gelbschalen aufzustellen. Auf Ausfallrapsflächen findet man bereits Fraßsymptome. Bekämpfungsmaßnahmen sollten nur nach Überschreitung eines Bekämpfungsrichtwertes (Auflaufbeginn bis 4-Blattstadium: > 10 % Lochfraß; 01.09. bis 20.09.: 75 Käfer/Schale in 10 Tagen; 21.09. bis 31.10.: 50 Käfer/Schale in 10 Tagen) erfolgen.
Außerdem sind an den Rapspflanzen Kontrollen auf Kohlweißling, Rübsenblattwespe, Kohlmotte, Kleine
Kohlfliege und Rapserdfloh in regelmäßigen Abständen notwendig.
Quelle: Dr. Kraatz / LfULG Dresden