Für den Deutschen Weinbauverband (DWV) waren neben dem Präsidenten Weber die Vizepräsidenten Hermann Hohl, Rolf Haxel, Edwin Schrank und Ingo Steitz, sowie der Generalsekretär Dr. Rudolf Nickenig mit von der Partie. Die DBV-Delegation bestand neben Präsident
Sonnleitner aus den Präsidenten Norbert Schindler, Joachim Rukwied und Werner Räpple sowie Generalsekretär Dr. Helmut Born.
In einer Analyse des Weinjahrgangs 2010 stellte Präsident Weber heraus, dass dieser von der Menge her mit rund sieben Millionen Hektoliter deutlich unterdurchschnittlich ausfalle, von der Qualität her aber durchaus mit dem Vorjahr vergleichbar sei. Insgesamt liege aber die deutsche Weinproduktion im Jahre 2010 um 24 Prozent niedriger als im Vorjahr.
Bei der Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik für die Zeit nach 2013 waren sich der
DBV und der DWV einig, dass es in der Gemeinsamen
Agrarpolitik jetzt um Kontinuität gehe und deshalb für die Zeit nach 2014 die finanzielle Ausgestaltung der Ersten Säule und die Prämien im Wesentlichen unverändert fortzuführen seien. Zu den weinbauspezifischen Regelungen im Rahmen der Gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte waren DBV und DWV einig, dass es gelte, diese spezifischen rechtlichen Regelungen für den Weinsektor aus Gründen der Kontinuität beizubehalten und Übergangsfristen durchzusetzen. Dies gelte insbesondere für den Umfang sowie die finanzielle Ausgestaltung der weinbauspezifischen Stützungsprogramme.
Nachhaltigkeit und
Klimaschutz sind wichtige Bereiche für die Zukunft. Bauern und
Winzer werden dazu ihren Beitrag leisten. Dem CO2-Fußabdruck und der Zertifizierung der
Nachhaltigkeit für Lebensmittel erteilten DBV und DWV als ungeeignete Instrumente eine klare Absage und sprachen sich dafür aus, dass keine über Cross-Compliance hinaus gehenden Regelungen zuzulassen sind. (dbv)