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11.07.2015 | 00:07 | Rebschutzhinweise 

Tipps zur Abschlussbehandlung im Wein

Freiburg im Breisgau - Die Abschlussbehandlungen sollten aufgrund des voraussichtlichen Lesebeginns bis zum 1. August durchgeführt werden.

Abschlussbehandlung im Wein
(c) proplanta
Phänologie: Die meisten Anlagen befinden sich zwischen ES 77 - 79 (Beginn - Ende Traubenschluss).

Rebenperonospora: Die Rebenperonospora tritt unterschiedlich stark auf. Es gibt sowohl sehr stark befallene, als auch sehr gering befallene Rebanlagen. Die Anfälligkeit der Trauben ist stark abnehmend.

Oidium: Der Echte Mehltau ist bisher nur in Befallslagen zu beobachten. Die Anfälligkeit der Trauben nimmt stark ab.

Botrytis: Eventuell ist eine Behandlung zur Abschlussbehandlung sinnvoll.

Traubenwickler: Der Flug des Einbindigen Traubenwicklers hat in einigen Gebieten einen ersten Höhepunkt erreicht.

Kirschessigfliege: Weiterhin sehr geringe Fangzahlen in den meisten Monitoringfallen in den Reben.


Zeitraum der Abschlussbehandlung

Die Entwicklung der Reben liegt derzeit ca. 7 Tage vor dem langjährigen Mittel. Es bestehen jedoch Unterschiede zwischen den Weinbaubereichen, den Rebanlagen und den Rebsorten. Sie sind aber nicht so gravierend wie in den vergangenen Jahren.

Die vorliegenden Schätzungen gehen von einem Lesebeginn bei frühen Sorten und in frühen Lagen ab dem 14. September aus. Daher sollten die Abschlussbehandlungen grundsätzlich bis zum 1. August durchgeführt werden. In Selektionsanlagen und Flächen mit deutlich niedrigem Ertragsniveau setzt die Reife früher ein. Daher sollte in diesen Anlagen die letzte Behandlung auf jeden Fall bis spätestens zum 1. August erfolgen.

In Sonderfällen, z.B. in hagelgeschädigten Anlagen, kann in Absprache mit der zuständigen Weinbauberatung und dem Vermarktungsbetrieb, der örtlichen Genossenschaft oder der Kellerei, ein anderer Termin gewählt werden. Für Anlagen, in denen Trauben für „Neuen Süßen“ geerntet werden, ist der Termin der Abschlussbehandlung mit dem Vermarktungsbetrieb abzusprechen.

Der Zeitraum für die letzte Behandlung ist eine Empfehlung, die auf dem derzeitigen Stand der Rebentwicklung und dem aktuellen Zustand der Rebkrankheiten beruht. Grundlage sind die Wartezeiten der empfohlenen Pflanzenschutzmittel (siehe beigefügte Tabelle). Diese Wartezeiten müssen unbedingt eingehalten werden und dürfen auf keinen Fall unterschritten werden!

Für Tafeltrauben oder wenn Keltertrauben als Tafeltrauben vermarktet werden sollen, gelten andere Zulassungsbedingungen. Bitte beachten Sie die Gebrauchsanweisungen der Pflanzenschutzmittel bzw. informieren Sie sich, welche für Tafeltrauben zugelassen sind. Falls aufgrund der Reifeentwicklung oder starker Beerenfäule die Lese unvorhergesehen vorgezogen werden muss, muss gewährleistet sein, dass die Wartezeiten eingehalten werden. Siehe Anlage: Wartezeiten von Pflanzenschutzmitteln, (Ertragsanlagen, Keltertrauben) im Weinbau 2015.

Die exakte Terminierung muss von jedem Betriebsleiter eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der Wartezeiten und des Produktionszieles vorgenommen werden.

Stand der Entwicklung

Die extrem warme und trockene Witterung der vergangenen Woche hat die Entwicklung der Reben stark gefördert, vor allem das Wachstum der Trauben. In frühen Lagen und bei frühen Sorten ist das Ende des Traubenschlusses erreicht (ES 77 - 79).

Rebenperonospora

Der Infektionsdruck durch Rebenperonospora war bisher sehr unterschiedlich und hat mancherorts zu erheblichen Befall geführt. Das Infektionsrisiko wird bei den nächsten Niederschlägen wieder deutlich ansteigen. Vor den nächsten Niederschlägen kann mit einem zugelassenen, vorbeugenden Fungizid (z.B. Folpan, Mildicut) behandelt werden.

Nur noch in begründeten Ausnahmefällen, beispielsweise wenn sich die Abstände aufgrund von ergiebigen Niederschlägen deutlich verlängern und sich viel Neuzuwachs gebildet hat, ist der Einsatz eines kurativen Präparates (z.B.: Aktuan, Fantic F, Forum Star, Melody Combi, Pergado, Sanvino, Vincare, VinoStar) empfehlenswert.

Hierbei sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass Präparate aus einer Wirkstoffgruppe nicht öfter als dreimal angewendet werden (nähere Information hierzu in der Sonderbeilage in der Badische Winzer „Rebschutz 2015“).

Zur Abschlussbehandlung kann eines der zugelassenen Kupferprodukte (z.B. Cuprozin progress, Funguran progress, Cuproxat, Cueva) verwendet werden.

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Ihre Region wird rechtzeitig durch die Hinweise der örtlichen Weinbauberatung bekannt gegeben. Hilfreich ist auch die Peronospora-Prognose „VitiMeteo Rebenperonospora“ des Staatlichen Weinbauinstituts (www.vitimeteo.de).

Echter Mehltau (Oidium)

Der Echte Mehltau breitet sich derzeit nur in Befallslagen aus. Bei den letzten beiden Behandlungen sollten organische Mehltaufungizide aus der Klasse der DMI´s (Systhane, Topas) verwendet werden. Bei befallsfreien Rebanlagen ist bei der letzten Behandlung der Einsatz der neu zugelassenen Präparate Kumar oder Vitisan (+PrevB) eine Alternative. Bitte beachten Sie auch die Oidiumrisiko-Prognose „VitiMeteo Oidium“ des Staatlichen Weinbauinstituts (www.vitimeteo.de). „VitiMeteo Oidium“ zeigt derzeit stark fallende Indexwerte an, da die Anfälligkeit der Trauben abnimmt!

Botrytis und Essigfäule

Weinbauliche Verfahren stehen nach wie vor im Vordergrund, um einen Befall durch Botrytis und Essigfäule zu vermeiden: Optimale Laubarbeit, moderate „Entblätterung“ in der Traubenzone, angepasste Stickstoffdüngung, sinnvolle Bodenpflege, optimale Magnesiumversorgung etc.

Der Einsatz eines zugelassenen Fungizids (z.B. Cantus, Prolectus, Scala, Switch, Teldor) ist vor allem bei dichtbeerigen Sorten, wie beispielsweise den Burgundersorten, zur Abschlussbehandlung sinnvoll. Mittel aus derselben Wirkstoffgruppe sollten nicht zweimal im Jahr eingesetzt werden. Der Effekt einer chemischen Bekämpfung wird durch die moderate „Entblätterung“ der Traubenzone, ob von Hand oder mit der Maschine, vor der Behandlung deutlich verbessert.

Traubenwickler

Beim Einbindigen Traubenwickler wurden in einigen Gebieten bereits hohe Fangzahlen registriert Aktuelle Fangzahlen können über http://www.vitimeteo.de/monitoring/fallenfaenge.shtml abgerufen werden. Die hohen Temperaturen der letzten Tage könnten sich „negativ“ auf die Eiablage bzw. Eientwicklung auswirken. Entsprechende Bonituren werden derzeit durch das Staatliche Weinbauinstitut durchgeführt.

Kirschessigfliege

Auch weiterhin sind die Fangzahlen in den Monitoringfallen vor allem in Rebanlagen relativ gering. Die Hitze der letzten Tage dürfte die Populationsentwicklung der Kirschessigfliege zusätzlich dämpfen. Allerdings ist zurzeit noch keine Prognose für die Situation zur Fruchtreife in den Reben möglich. Die aktuellen Fangzahlen können über http://www.vitimeteo.de/monitoring/fallenfaenge.shtml abgerufen werden. Sie werden mit diesen überregionalen Hinweisen zum Rebschutz zur jeweils aktuellen Situation fortlaufend informiert.

Bitte beachten Sie generell die Hinweise der örtlichen Weinbauberatung und die Informationen zu den Prognosemodellen, Wetterdaten, RegenradarNeu und MonitoringdatenNeu.

Allgemeine Hinweise:

- Der Wasseraufwand beträgt zurzeit im Spritzverfahren 1600l/ha = Basisaufwand 4,0 (Mittelaufwand).

- Auf eine gute, gleichmäßige Benetzung aller Rebteile ist zu achten!

- Ölhaltige Präparate sind nur bedingt mit anderen Mitteln mischbar.

- Herbizide dürfen nur innerhalb der Rebflächen und nach Möglichkeit nur unter Stock ausgebracht werden. Auf keinen Fall dürfen Wegränder, Randflächen zu Böschungen, Graswege und Wasserrinnen behandelt werden.

- Gebrauchsanleitungen und Bienenschutz-Verordnung sind zu beachten!

- Beim Ansetzen der Spritzflüssigkeit ist darauf zu achten, dass kein unverdünntes Mittel verschüttet wird und keine Spritzflüssigkeit in die Kanalisation gelangt. Ebenfalls darf während der Fahrt auf keinen Fall Spritzflüssigkeit aus undichten Leitungen und Düsen sowie aus dem Füllstutzen austreten. Beim Queren von befestigten Wegen während des Spritzvorgangs muss das Spritzgerät abgeschaltet werden.

- Zu angrenzenden Gärten, Wohngebieten, Sportplätzen, Freizeiteinrichtungen, Schulen und Kindergärten sowie weiteren Flächen, auf denen sich Personen aufhalten, ist immer ein Mindestabstand von 3 m einzuhalten.

Die gesamte Liste der im Weinbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel finden Sie in der Broschüre Rebschutz 2015, Badischer Winzer Märzausgabe. Online finden wichtige Tabellen rund um den Pflanzenschutz unter:

https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.WBI,Lde/Startseite/Aufgaben+_+Fachbereiche/Rebschutzhinweise


Für Tafeltrauben oder wenn Keltertrauben als Tafeltrauben vermarktet werden sollen, gelten andere Zulassungsbedingungen. Bitte beachten Sie die Gebrauchsanweisungen der Pflanzenschutzmittel bzw. informieren sich, welche speziell für Tafeltrauben zugelassen sind. Siehe:

http://www.lel-bw.de/pb/MLR.WBI,Lde/Startseite/Aufgaben+_+Fachbereiche/Rebschutzhinweise


Quelle: Staatliches Weinbauinstitut Freiburg (WBI)

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