PAN warf der Kommission heute vor, sich der Pflanzschutzindustrie anzudienen, obwohl die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) das Pestizid als hochgiftig für
Bienen eingeschätzt und verschiedene Sicherheitsprüfungen angemahnt habe.
PAN-Europe-Vertreter Martin Dermine sieht die Entscheidung zudem als erstes Omen, dass bald wieder der Einsatz von Neonikotinoiden erlaubt sein könnte, was er deutlich ablehnt. Das werde die Landwirte in der EU keinesfalls motivieren, von ihrem bisherigen Pflanzenschutzmanagement Abstand zu nehmen und bienenfreundlicher zu handeln, so Dermine.
Die Kommission hatte mit der Ende Juli veröffentlichten EU-Durchführungsverordnung den Wirkstoff ab dem 18. August 2015 für zunächst zehn Jahre genehmigt. Die Mitgliedstaaten sollen aber das Risiko für Bienen und andere Nichtzielarthropoden beachten und von den Antragstellern entsprechende Maßnahmen zur Risikobegrenzung einfordern. Entsprechende Informationen sollen die Antragsteller bis spätestens 18. August 2017 der
EU-Kommission, den Mitgliedstaaten und der
EFSA vorlegen.
Der Entscheidung vorangegangen war im Jahr 2011 ein Antrag des Unternehmens
Dow AgroSciences in Irland auf Genehmigung des Wirkstoffs. Die EFSA hatte dann im Frühjahr 2014 ihre Beurteilung des Wirkstoffs und des Antrags mitgeteilt und diese im März 2015 aktualisiert. (AgE)