Die Zulassung solle unter strengen Vorgaben ausschließlich auf das besonders betroffene Anbaugebiet Franken begrenzt bleiben, teilte das
Agrarministerium am Donnerstag in München mit. Eine flächendeckende Ausweitung auf andere Regionen sei nicht vorgesehen.
Zudem werde sichergestellt, heißt es weiter aus dem Ministerium, dass die Bekämpfung des Virus nur mit einem umfassenden amtlichen Monitoring erfolge. Insbesondere würden die Landwirte verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Insekten wie
Bienen und andere Bestäuber nicht gefährdet werden.
Das Mittel zur Behandlung von Saatgut für das Jahr 2021 enthält Wirkstoffe der Gruppe der sogenannten Neonikotinoide. Diese dürfen seit 2018 EU-weit grundsätzlich nicht mehr im
Ackerbau verwendet werden, weil sie etwa Bienen und andere Insekten in ihrem Bestand gefährden.
In Bayern ist Franken von dem Virus besonders stark betroffen. Das Virus bedrohe von Frankreich kommend den
Zuckerrübenanbau und richte erhebliche Schäden an. In diesem Jahr seien im Anbaugebiet Franken auf 87 Prozent der gesamten Anbaufläche von 22 300 Hektar Vergilbungssymptome aufgetreten. Der dortige Anbau befinde sich bereits in einer existenziellen Notlage.
Eine Notfallzulassung wurde den Angaben zufolge bislang in Frankreich und der Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten erteilt, ebenso für das Land Nordrhein-Westfalen und für Niedersachsen. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz hätten ebenfalls Anträge gestellt, weitere Länder würden Anträge vorbereiten.