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13.02.2009 | 17:58 | Gentechnik Schweiz 

Verlängerung des Gentechmoratoriums ist sinnvoll

Brugg - Das heute geltende Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Schweiz läuft 2010 aus. Der Bundesrat will es um weitere drei Jahre verlängern.

Verlängerung des Gentechmoratoriums ist sinnvoll
(c) FikMik - fotolia.com
Der Schweizerische Bauerverband unterstützt dieses Vorhaben. Im November 2005 hat das Schweizer Stimmvolk entschieden, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen für fünf Jahre zu verbieten. 2010 läuft dieses Moratorium aus. Die Zeit sollte dazu dienen, die noch offenen Fragen zu klären. Zudem müssen für eine kommerzielle Nutzung zuerst klare Rahmenbedingungen geschaffen werden. Zur Beantwortung der hängigen Fragen wurde unter anderem ein nationales Forschungsprogramm mit dem Titel „Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen“ (NFP 59) gestartet.

Unterdessen ist klar, dass das Ziel des Moratoriums bis 2010 nicht erreicht wird. Viele Fragen der Landwirtschaft wie auch der Gesellschaft bleiben bis dahin ungeklärt, insbesondere weil das NFP 59 erst 2011 abgeschlossen sein wird. Zudem sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen noch nicht bereit, um in die Produktion von Gentech-Lebensmitteln einzusteigen. Auch die Konsumenten sind nach wie vor sehr kritisch gegenüber der Gentechnologie im Lebensmittelbereich eingestellt. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat eine Änderung des Gentechnikgesetzes ausgearbeitet, die das Moratorium um drei Jahre verlängert. Heute Nachmittag haben die betroffenen Kreise Gelegenheit, sich dazu zu äussern.

Der Schweizerische Bauernverband befürwortet den Vorschlag. Er hofft, dass eine Verlängerung von drei Jahren ausreicht, um die laufenden Abklärungen zu beenden. Gerade bei einem umstrittenen Thema wie der Gentechnologie ist es wichtig, dass die Bedenken und möglichen Risiken ernst genommen werden. Der SBV erwartet, dass die zusätzliche Zeit effizient genutzt wird, um die bestehenden Unsicherheiten zu klären und die nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. (sbv)
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