Es gibt schwache Bestände die sich erst im Keimblatt-Stadium befinden und die im Wachstum noch nicht richtig „loslegen“. Gleichsam sind wüchsige Beständen zu sehen die bereits im 4 bis 6-Blattstadium sind. Dementsprechend müssen die auch unterschiedlichen Notwendigkeiten an
Pflanzenschutzmaßnahmen berücksichtigt werden.
Während bei besonders weitentwickelten Beständen jetzt schon an eine Wuchsregulierung bzw. an die Halmstabilisierung gedacht werden muss, kann in den zurückgebliebenen Beständen diese Maßnahme noch geschoben werden und evtl. erst dann durchgeführt werden, wenn die Bestände zusätzlich von den
Larven des Erdflohs unter Druck gesetzt werden in dem sie im Bereich der Blattstiele oder auch direkt im Wurzelhalsbereich Schäden anrichten.
In diesem Zusammenhang kann in weitentwickelten Schlägen der amtliche Bekämpfungsrichtwert von 50 Erdflöhen pro
Gelbschale innerhalb von 3 Wochen herangezogen werden um über die Bekämpfungsnotwendigkeit zu entscheiden. Sollte eine Bekämpfung dann tatsächlich zwingend notwendig sein, kann diese mit guten Wirkungsgraden bis Ende Oktober durchgeführt werden. Mittel der Wahl sollte ein für diese Maßnahme ein zugelassenes Pyrethroid sein.
Bei verzögertem Auflauf oder in schwachentwickelten Beständen muss eine andere Strategie gewählt werden. Sollte die Kultur in diesem Fall nach dem Auflaufen bis hin zum 2-Blattstadium mit >10% zerfressener Blattfläche schon unter hohem Befallsdruck leiden, muss vor allem in schwachwüchsigen Flächen eine Behandlung unverzüglich und so schnell wie möglich durchgeführt werden. Die Maßnahme greift aber nur wenn tatsächlich 10% der Blattfläche der Keim- und Laubblätter zerstört sind.
In der Fläche muss unbedingt differenziert werden zwischen Lochfraß der durch Erdflöhe verursacht wurde und Schäden die durch Schneckenfraß hervorgerufen werden. Die Zuwanderung von Schnecken in die Flächen erfolgt meist aus Gräben und von Feldrändern. Flächen auf denen Raps nach Regen aufläuft, sind dabei besonders gefährdet.
Obwohl sich die Schnecken in diesem Jahr aufgrund der Witterung nicht so stark vermehrt haben, sollte die
Besatzdichte in regelmäßigen Abständen ermittelt werden. Dazu können feuchte Säcke, Bretter, Dachziegel oder Schneckenfolien dienen. Nur wenn es bei diesen Kontrollen zu einer Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes (1 Schnecke je Kontrollstelle) kommt sie die gezielte
Ausbringung von
Schneckenkorn erforderlich. Wichtig ist auch das Wissen, dass oft schon eine Randbehandlung ausreichend ist.
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.09.2020)