Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

21.09.2009 | 13:24 | Weinbau  

Winzer müssen Traubenernte und Weinerzeugung melden

Veitshöchheim - Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau weist alle Winzer in Bayern darauf hin, dass nach Abschluss der Weinlese 2009 die Erzeugungsmeldungen abgegeben werden müssen.

Winzer müssen Traubenernte und Weinerzeugung melden
Die Meldungen sollten möglichst bald nach der neuen Ernte, spätestens aber zum Stichtag 20.11.2009 erfolgen. Sie gliedern sich auf in die Traubenernte- und die Weinerzeugungsmeldung. Meldepflichtig für die Traubenerntemeldung sind alle, die Trauben von Rebflächen ab einer Größe von zehn Ar erzeugen. Werden Trauben oder Most an andere vermarktet, besteht die Meldepflicht unabhängig von der Flächengröße in jedem Fall.  Von der Meldepflicht ausgenommen sind die vollabliefernden Mitglieder von Winzergenossenschaften oder Erzeugergemeinschaften.

Meldepflichtig für die Weinerzeugungsmeldung sind Winzer, Weinbaubetriebe, Erzeugergemeinschaften, Weinkellereien oder Handelsbetriebe, die Wein aus eigenen oder zugekauften Erzeugnissen herstellen. Werden weniger als zehn Hektoliter Wein hergestellt, ist die Abgabe der Weinerzeugungsmeldung nur dann erforderlich, wenn der erzeugte Wein ganz oder teilweise vermarktet wird.


Besonderheit für die Meldung von Rotling:

Rotling ist eine Mischung von weissen und roten Trauben. Die Mischung erfolgt entweder bei der Ernte oder spätestens im Maischestadium. Bei der Traubenerntemeldung sind die Sortenanteile deshalb sowohl in der Menge als auch in der Fläche den Parzellen zuzuordnen, aus denen die Trauben geerntet wurden. So ist zum Beispiel der Kerner-Anteil bei der Kerner-Parzelle und der Dornfelder-Anteil bei der Dornfelder-Parzelle mit zu melden. In der Weinerzeugungsmeldung zählt der Rotling zur Kategorie Rotwein, Rosé, Rotling.

Zu melden sind alle bis zum Stichtag 20.November 2009 im Betrieb ausgebauten Weinmengen der letzten Ernte. Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung sind auf einem Meldeformular zusammengefasst. Meldeformulare sind bei den Gemeindeverwaltungen, den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder direkt bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) in Veitshöchheim erhältlich. (LWG)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Wir lassen den sächsischen Obst- und Weinbau nicht alleine

 Niedrige Temperaturen - Obstbauern müssen noch ein wenig zittern

 Weinbauern nach Minusgraden: Ernte 2024 größtenteils passé

 Obstbauern besorgt wegen Spätfrösten

 Schutz vor Frostschäden: Winzer entzünden Feuer in Weinbergen

  Kommentierte Artikel

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet