Ackerbau: Ein buntes Potpourri an FeldarbeitenKarlsruhe - Die renommierte, amtliche Pflanzenschutzberaterin F. Grötzinger informiert für den Landkreis Ludwigsburg über den Stand der Kulturen in ihrem Beratungsgebiet mit Blick auf evtl. notwendige Feldarbeiten. |
(c) proplanta Mais:
Nach der Ente sollten die Stoppelreste zerkleinert und im besten Fall eingearbeitet werden. Durch diese Maßnahmen werden die Larven des Maiszünslers bekämpft und deren Winterquartiere zerstört. Je besser die Stoppelreste zerfasert werden, desto größer ist der Bekämpfungserfolg. Durch die Einarbeitung wird die Rotte beschleunigt und trägt ebenfalls zu einem größeren Bekämpfungserfolg bei.
Beachten Sie, dass die Stoppelbearbeitung im Mais eine Pflichtmaßnahme im Zuge des IPSplus ist und in den betroffenen Schutzgebieten durchgeführt werden muss.
Raps:
Die Bestände haben sich in den letzten Wochen zumeist sehr gut entwickelt. Bei gut entwickelten Beständen muss nun über eine Wachstumsreglermaßnahme nachgedacht werden. Der optimale Zeitpunkt für eine Wuchsregulierung ist das 4- bis 6-Blattstadium. Carax, Toprex oder Architect haben die stärksten Einkürzungsleistungen.
Wintergetreide:
Die Auswahl der Herbizide sollten nach dem vorhandenen Unkrautspektrum auf der jeweiligen Fläche erfolgen. Die meisten im Herbst eingesetzten Produkte sind bodenwirksam. Daher sollte auf ein gut abgesetztes, feinkrümeliges Saatbett geachtet werden, wodurch sich ein gleichmäßiger Herbizidfilm ergibt und die Wirkung verbessert wird.
Auf Ackerfuchsschwanz-Problemstandorten sollte, wenn möglich ein Scheinsaatbett angelegt werden, um bei der Saat die erste Welle aufgelaufen AFS mechanisch bereits beseitigen zu können. Flufenacet ist weiterhin der wichtigste Wirkstoff bei der Bekämpfung des Ackerfuchsschwanzes.
Achten Sie wenn möglich bei der Wahl der Produkte auf einen Wechsel der Wirkstoffgruppen (auch in der Fruchtfolge) um Resistenzen vorzubeugen. Die entsprechenden Produkte mit ihrem Wirkungsspektrum finden Sie im Heft „Integrierter Pflanzenschutz für Ackerbau und Grünland 2023“ in Tabelle 21 auf Seite 48ff.
Bitte beachten Sie außerdem bei Produkten mit den Wirkstoffen Pendimethalin und Prosulfocarb die vorgeschriebenen Anwendungsbestimmungen und Auflagen!
GLÖZ 8:
Für eine Stilllegung in 2024 ist die aktive Aussaat nur noch in diesem Herbst 2023 unmittelbar nach den späträumenden Kulturen, wie bspw. Silomais oder Zuckerrüben, zulässig.
Düngung:
Achtung: Verlängerung der Sperrzeit um 4 Wochen in Nitratgebieten! Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff dürfen auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau vom 1. Oktober bis zum Ablauf des 31. Januar nicht aufgebracht werden. Mehr Infos zur Herbstdüngung und Nitratgebieten unter den beiden nachfolgenden Links:
https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/site/pbs-bw-mlr/get/documents_E-2052826565/MLR.LEL/PB5Documents/ltz_ka/Arbeitsfelder/Pflanzenbau/ D%C3%BCngung/D%C3%BCngung%20Herbst/Information% 20zur%20neuen%20D%C3%BCngeverordnung-%20N-D%C3%BCngung%20auf%20Ackerland%20im%20Herbst.pdf
https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/site/pbs-bw-mlr/get/documents_E1171581797/MLR.LEL/PB5Documents/ ltz_ka/Arbeitsfelder/Pflanzenbau/D%C3%BCngung/Merkblatt% 20VOD%C3%BCVGebiete/Merkblatt_VOD%C3%BCVGebiete.pdf
(Informationen des Kreis Ludwigsburg vom 29.09.2023)
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