Wenn eine Aussaat der E1.1 „Herbstbegrünung“, FAKT-Code 40, der E1.2 „Begrünungsmischung“, Code 41, oder der F1 „Winterbegrünung“, Code 50, nicht möglich ist, dann können die Begrünungsflächen abgemeldet werden. Für diese Flächen kann dann keine FAKT-Förderung gewährt werden; jedoch erhalten Sie auch keine Rückforderung der Vorjahre.
Eine Abmeldung der Fläche bei Nichtaussaat ist zwingend erforderlich. Für die Abmeldung können Sie einen Ausdruck in FIONA unter der Auswertung 5a „Schlagflächen (PDF)“ erzeugen, oder das beigefügte Formular verwenden.
Als Grund geben Sie bitte „außergewöhnliche Trockenheit“ an. Das Landwirtschaftsamt prüft dann, ob ein Fall höherer Gewalt bzw. außergewöhnlicher Umstände infolge außergewöhnlicher langanhaltender Trockenheit vorliegt. Bei Nichtabmeldung der Flächen und späteren Kontrollen kommt es sonst zu Sanktionen.
Aufgrund der kurzfristigen Entscheidung können die oben genannten Begrünungen bis spätestens 15 Arbeitstage nach dem Stichtag abgemeldet werden.
Fristende ist für die Begrünungsmischung und Winterbegrünung der 31. August 2022, für die Herbstbegrünung der 15. September 2022.
Im Wasserschutzgebiet liegende Flächen müssen weiterhin begrünt werden bis spätestens 15. September 2022, die Ausnahme findet hier keine Anwendung. Genauso müssen die ÖVF-Zwischenfrüchte ausgebracht werden, die Aussaat hat bis zum 1. Oktober 2022 – für Flächen im WSG bis 15. September 2022 – zu erfolgen.
BW-MGH-Vorlage Aenderung Begruenungsmeldung 2022(Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 31.08.2022)