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17.03.2022 | 14:51 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Pflanzenschutz-Vorgaben auf Ackerflächen in Schutzgebieten beachten

Karlsruhe - Die im LRA Schwarzwald-Baar-Kreis Pflanzenschutzverantwortliche Beraterin H. Saddedine weiß, dass seit diesem Jahr in Baden-Württemberg in verschiedenen Schutzgebieten zusätzliche landesspezifische Vorgaben zum Integrierten Pflanzenschutz eingehalten werden müssen.

Pflanzenschutzmaßnahme
(c) proplanta
Grob zusammengefasst bedeutet das für Ackerflächen (alle Kulturen) im Schwarzwald-Baar-Kreis, die in Natura 2000- oder Landschaftsschutzgebieten liegen:
  • Düsen mit einer Abdriftminderung von mind. 90%
  • Randdüsen am Feldrand
  • Spritzfenster im Schlag, außer bei schwer bekämpfbaren Unkräutern
Tipp: Die weiteren kulturspezifisch geltenden Vorgaben sind auf den online-Seiten des LTZ Augustenberg zusammengefasst.

(Informationen des Schwarzwald-Baar-Kreis vom 16.03.2022)
LTZ Augustenberg
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