Zum einen tritt am 1. Januar die neue Regelung zu den Direktzahlungen und zum Greening in Kraft. Zum anderen ergeben sich aus Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und aus Auslegungsänderungen bei der Dauergrünlanddefinition durch die
EU-Kommission Änderungen, die restriktiver sind als bisher. Dies hat auch Konsequenzen auf die bisherige Handhabung bei mehrjährigen Brachen.
(Informationen vom Landwirtschaftsamt Main-Tauber vom 18.12.2014)
Quelle: LTZ Augustenberg