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23.09.2011 | 03:02 | Klassische Schweinepest 

Höfken: Endspurt bei Bekämpfung der Schweinepest

Mainz - Im September und Oktober finden die letzten Köderauslagen zur Impfung gegen die Schweinepest für dieses Jahr statt.

Gesunde Schweine
(c) proplanta
Damit die rheinland-pfälzischen Wildschweine mit gutem Impfschutz gegen die klassische Schweinepest in den Winter gehen, finden im September und Oktober die letzten Köderauslagen für dieses Jahr statt.

„Wie sich die Seuchenlage aktuell präsentiert, befinden wir uns im Endspurt der Schweinepest-Bekämpfung", teilt Umweltministerin Ulrike Höfken mit. Es seien noch vier Impfungen geplant, davon zwei in diesem Herbst und zwei weitere im Frühjahr 2012. Höfken: „Geht alles gut, hebt die EU die Restriktionen hoffentlich nach der Frühjahrsauslage 2012 auf."

Im Westerwald war das letzte an Schweinepest erkrankte Wildschwein vor 27 Monaten entdeckt worden, in der Pfalz sogar schon vor 29 Monaten. „Die Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Schweinepest bei Wildschweinen verlaufen erfolgreich - wir dürfen aber in den Anstrengungen nicht nachlassen, um nicht kurz vor dem Ziel einen Rückschlag zu erleiden", betonte Ministerin Höfken.

Die nächsten Impfungen der Wildschweine in der Pfalz und im Westerwald finden vom 23. bis 25. September und vom 21. bis 23. Oktober 2011 statt. Geimpft wird in Teilen der Landkreise Südwestpfalz, Kaiserslautern und in der kreisfreien Stadt Kaiserslautern sowie im Westerwald im Landkreis Altenkirchen und Neuwied sowie in Teilen des Westerwaldkreises.

Pro Einzelaktion werden ca. 78.000 Impfköder in Wald und Feld für die Wildschweine vergraben. Ein Köder kostet das Land etwas über einen Euro. Das bedeutet Gesamtkosten in Höhe von ca. 83.000 Euro pro Einzel-Impfaktion. In diesem Jahr wird das Land insgesamt rund 540.000 Euro für Schweinepestimpfungen ausgeben.

Tritt innerhalb der 10 Monate kein neuer Krankheitsfall auf, so können die Maßnahmen für Schweinehalter und Jäger durch die Europäische Kommission wieder aufgehoben werden. Dazu gehören Biosicherheitsmaßnahmen in Schweineställen sowie Untersuchungen der Hausschweine sowie eingeschränkter Handel. Für die Jäger gelten unter anderem ebenfalls verpflichtende Untersuchungen von Wildschweinen oder die Beteiligung an der Auslage der Impfköder.

Jägerinnen und Jäger erhalten die Impfköder von den Kreisverwaltungen und bringen sie an Plätzen, wo sich die Tiere gern aufhalten wie z.B. Kirrstellen oder Suhlen im Wald aus. Dort nehmen Wildschweine den Impfstoff auf. Der Impfstoff stellt für Mensch und Tier keine Gefahr dar, jedoch sollten die an ein Stück Seife erinnernden Köder nicht berührt werden. Informationen über Ort und Zeit der örtlichen Impfköder-Auslagen können bei den jeweiligen Kreisverwaltungen erfragt werden.

Hausschweine werden nicht geimpft: Landwirte, die Schweine halten, sollten weiterhin im eigenen Interesse alle erforderlichen Maßnahmen einhalten, um einen direkten oder indirekten Kontakt zwischen Hausschweinen und Wildschweinen zu vermeiden. Verboten ist die Impfung von Hausschweinen mittels Ködern; diese würden dann als von Schweinepest verseucht gelten - mit allen Konsequenzen.

Weitere Informationen zur Schweinepest bei Wildschweinen und Landkarten der gefährdeten Bezirke und Monitoringgebiete auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz: www.lua.rlp.de (PD)
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