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28.05.2016 | 02:06 | Aquakulturbetriebe 2015 

1,4 Millionen Kilogramm Speisefisch aus NRW

Düsseldorf - Im Jahr 2015 wurden in 161 nordrhein-westfälischen Aquakulturbetrieben 1,36 Millionen Kilogramm Speisefisch erzeugt.

Karpfen aus NRW
(c) proplanta
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt anhand jetzt vorliegender Ergebnisse der Aquakulturstatistik mitteilt, waren das 10,7 Prozent weniger als im Jahr 2014 (damals: 1,52 Millionen Kilogramm). Drei Fischzuchtbetriebe wirtschafteten nach vollständig ökologischen Gesichtspunkten.

1,23 Millionen Kilogramm (90,7 Prozent) der 2015 in NRW erzeugten Produktionsmenge stammten aus der Zucht von Regenbogenforellen (einschl. 162.188 Kilogramm Lachsforellen). 53.945 Kilogramm waren Bachforellen und 16.905 Kilogramm Elsässer Saibling; 8.071 Kilogramm entfielen auf Karpfen und 5.500 Kilogramm auf Bachsaiblinge.

Nahezu 94 Prozent der gesamten Produktionsmenge (1,27 Millionen Kilogramm) wurden 2015 in den 36 Betrieben mit einer Mindestjahresproduktion von mehr als 5.000 Kilogramm Fisch erzeugt – durchschnittlich waren das 35.365 Kilogramm je Betrieb. In 99 Betrieben lag die Jahresproduktion unter 1.000 Kilogramm Speisefisch; der Durchschnittswert lag hier bei 144 Kilogramm je Betrieb.

37,5 Prozent der in Nordrhein-Westfalen erzeugten Fischmenge wurden im Regierungsbezirk Arnsberg produziert. Hochburg der Speisefischzucht war 2015 der Kreis Olpe, in dem 12 Betriebe mit 368.191 Kilogramm mehr als ein Viertel (27,1 Prozent) der gesamten in NRW produzierten Fischmenge erbrachten.

Im Regierungsbezirk Köln wurden 25,8 Prozent und im Regierungsbezirk Detmold 25,4 Prozent der Fischmenge erzeugt. In den Regierungsbezirken Düsseldorf (6,6 Prozent) und Münster (4,7 Prozent) spielte die Speisefischzucht eine eher untergeordnete Rolle.

Wie die Statistiker weiter mitteilen, werden ab 2015 nur noch Betriebe mit einer Gesamtgewässerfläche der Teiche (ohne Forellenteiche) von mindestens 0,3 Hektar und/oder einem Gesamtanlagenvolumen der Forellenteiche, Becken und Fließkanäle von mindestens 200 Kubikmetern und/oder anderen Aquakulturanlagen (z. B. Kreislaufanlage) befragt. Unter Aquakultur wird die Produktion von Gewässerlebewesen (Fische, Krebs- und Weichtiere, Algen) unter kontrollierten Haltungs- und Aufzuchtbedingungen verstanden.
IT.NRW
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