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25.06.2009 | 18:15 | Kennzeichnungs­pflicht 

700 Schäfer fuhren für wirksamen Bürokratieabbau nach Luxemburg

Berlin - Über 700 Schäfer aus dem gesamten Bundesgebiet demonstrierten anlässlich der Agrarratssitzung am 22. Juni 2009 in Luxemburg gegen die tierquälerische Kennzeichnungs­pflicht von Schafen und Ziegen.

700 Schäfer fuhren für wirksamen Bürokratieabbau nach Luxemburg
(c) proplanta
Unter Leitung der Vereinigung Deutscher Landesschafzucht­verbände (VDL) schlossen sie sich damit an die Demonstration des europäischen Bauernver­bandes COPA mit rund 5.000 Bauern und Schäfern im Kampf gegen die Benachteiligung der Landwirtschaft gegenüber anderen krisengeschüttelten Berufsgruppen an. Die deutschen Schafhalter beeindruckten durch die stattliche Teilnehmerzahl, ihre traditionelle Schäferklei­dung und eine aufgetriebene Schafherde.

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, forderte im Hin­blick auf die aktuellen Sorgen der Schafhalter einen raschen Bürokratieabbau in Zusam­menhang mit der Kennzeichnungsregelung. Statt der verpflichtenden Einführung der elek­tronischen Kennzeichnung sei es aus Verbraucherschutz- wie auch Tierschutzgründen unbedingt notwendig, wieder zur Bestandskennzeichnung zum Zeitpunkt des Eigentums­wechsels zurückzukehren.

Dies forderten die Schafhalter auch gegen Bundeslandwirt­schaftsministerin Ilse Aigner ein, die sich am Rande der Kundgebung mit rund 150 Schaf­haltern zum Meinungsaustausch traf. Der VDL-Vorsitzende Carl Lauenstein appellierte an Aigner, sich nachdrücklich für die Lösung der Sorgen der Schäfer gegenüber den Minister­kollegen auf europäischer Ebene einzusetzen. Diese sagte zu, sich gerne dem vorliegenden Antrag zur Erleichterung der Vorschriften durch die Kennzeichnung erst zum Zeitpunkt des Besitzerwechsels anzuschließen. Für eine Abwendung der elektronischen Kennzeichnung bedürfe es jedoch der absoluten Mehrheit und damit der Einstimmigkeit aller Mitgliedsländer. Doch auch hier sei sie gesprächsbereit, um mit dem VDL gemeinsam nach Kompromissen zu suchen.

Während vor Jahren noch eine Kennzeichnung der Schafe erst dann erforderlich wurde, wenn diese den Betrieb verließen, müssen sie nunmehr bereits im Betrieb gekennzeichnet werden. Hierfür ist eine Einzeltierkennzeichnung erforderlich und zum Jahreswechsel ist sogar eine Kennzeichnung aller Tiere ab neun Monaten mit einem elektronischen Chip Pflicht. Mit dieser Kennzeichnungspflicht im Aufzuchtbetrieb reißen sich jedoch unweigerlich tausende Schafe alljährlich die Ohrmarken bei der Weidehaltung und ihrem Einsatz in der Landschaftspflege aus. (DBV)  
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