Die Abstände von mehreren hundert Metern, die für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zur Umgebung gelten, müssten auf den Prüfstand, sagte
Aigner am Mittwoch in Berlin. «Es geht um eine Neubewertung». Auch die Kennzeichnung müsse klarer werden.
Ob nach dem Urteil womöglich Honiggläser aus Läden genommen werden müssen, soll zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden. Der Handel untersucht nach Branchenangaben nun die Sortimente. Die
EU-Kommission will ebenfalls über Folgen beraten. Umwelt- und Verbraucherschützer ziehen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ganz in Zweifel.
Der Europäische Gerichtshof hatte am Dienstag entschieden, dass Lebensmittel eigens geprüft und zugelassen werden müssen, auch wenn sie nur geringste Rückstände wie Pollen von
Genpflanzen enthalten. Sonst darf die Ware nicht in den Handel. Dies sei unabhängig von der Menge an Gen-Spuren im Produkt. Im konkreten Fall ging es um Honig aus Bayern, der Pollen des gentechnisch veränderten Maises vom Typ
MON 810 enthielt.
Das Urteil biete Anlass, «eine Reihe von Fragen zu klären», sagte Aigner. Sie machte sich nachdrücklich für eine Kennzeichnung stark, wenn Lebensmittel auf Produktionsstufen mit
Gentechnik in Berührung kämen. Deutschland stehe damit in der EU zwar allein. «Trotzdem werde ich mich weiter dafür einsetzen.» Die FDP unterstützte dies: «Wo Gentechnik drin ist, soll auch Gentechnik draufstehen.»
Ein Sprecher von EU-Verbraucherkommissar John Dalli sagte in Brüssel: «Wir werden die Folgen gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten und den Honig-Produzenten in den nächsten Wochen diskutieren.» Das Urteil werde Auswirkungen auf den Honig-Import in die EU haben. Ein Großteil der Einfuhren kommt aus Ländern wie China und Argentinien, wo relativ viele Genpflanzen angebaut werden.
Aigner kündigte an, die Sicherheitsabstände zu überprüfen, die für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland gelten. Zu herkömmlich bewirtschafteten Äckern sind 150 Meter vorgeschrieben, zu Flächen des Ökolandbaus 300 Meter. In der Regierung wird gerade ein
Gesetzentwurf erarbeitet, um den Ländern eigene Abstandsregelungen zu ermöglichen.
Die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken (Grüne) ist dafür, die Abstände zu vergrößern. Zudem brauche es ausreichende Entfernungen zwischen Bienenstöcken und Gentechnik- Äckern. «Bayern will eigene Regelungen mit größtmöglichen Abständen entwickeln», sagte Umweltminister Markus Söder (CSU). Brandenburg begrüßte die Überlegungen Aigners. Dabei sei zu beachten, dass
Bienen zehn Kilometer fliegen könnten. Das niedersächische
Agrarministerium will die Thematik zunächst prüfen. Die Linke im
Bundestag nannte kilometerweite Sicherheitsabstände «nur eine Notlösung».
Mit den Ländern sollen laut Aigner Konsequenzen des Urteils für den Handel abgestimmt werden. Da keine Gesundheitsgefahr bestehe, bräuchten Honiggläser nicht sofort aus dem Verkehr gezogen zu werden. Über das Thema dürfte auch nächste Woche bei der Konferenz der Verbraucherschutzminister gesprochen werden. Baden-Württembergs Agrarminister Alexander Bonde (Grüne) kündigte Sonderproben an. «Wir werden verstärkt Honig aus dem Handel und aus Verarbeitungsbetrieben kontrollieren und insbesondere Importhonige streng überwachen.»
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) rechnet mit gravierenden Folgen des Urteils. Es stelle den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen im Freiland infrage, sagte vzbv-Vorstand Gerd Billen der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Mittwoch). Der Bund für Umwelt und Naturschutz (
BUND) in Mecklenburg-Vorpommern hält den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen nun nicht mehr für möglich. (dpa)